Sonder-UID für Spediteure
Gemäß Artikel 6 Abs 3 UStG ist die Einfuhr der Gegenstände steuerfrei, die von der Anmelderin/vom Anmelder im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen im Sinne des Artikel 7 UStG verwendet werden, wobei die Anmelderin/der Anmelder das Vorliegen der Voraussetzungen des Artikel 7 buchmäßig nachzuweisen hat.
- Rz 3951 ff Umsatzsteuerrichtlinien 2000
- ZK-4200; Arbeitsrichtlinie Steuerbefreiung gemäß Art. 6 Abs 3 UStG
Letzte Aktualisierung: 14. Dezember 2021
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