Neu: Fördermillion für ländliche Co-Working Spaces
Initiative zur Förderung von Dorf-Offices für mehr Chancengleichheit in ländlichen Regionen
Das Finanzministerium stellt mit dem Förderprojekt „Raum.Hub.Space.It_Up!“ eine Fördermillion zur Verfügung. Diese Initiative soll die Entwicklung von Co-Working Spaces in ländlichen Gebieten – sogenannten Dorf-Offices – unterstützen, um Chancengleichheit zwischen Stadt und Land zu fördern. Unter „Räumen“, „Hubs“ und „Spaces“ sind Räumlichkeiten zu verstehen, die als innovative Arbeits- und Begegnungsräume genutzt werden können (z.B.: Innovationsräume, Collaboration Spaces oder Startup Hubs).
Förderbedingungen und Antragsberechtigung
Die maximale Förderhöhe für ausgewählte Projekte beträgt 85.000 Euro. Förderfähig sind folgende Kosten:
- Sachkosten für digitale Ausstattung mit Hardware und Software (vollständig förderbar)
- Drittkosten für Bekanntmachung (bis zu 10% der Gesamtkosten begrenzt)
- Personalkosten (höchstens 6% der Gesamtkosten)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Startups sowie Gründerinnen/Gründer, deren Niederlassung in Österreich im Zeitpunkt der Förderungsauszahlung bestehen muss. Pro Projekt und Organisation kann nur ein Antrag für eine maximale Laufzeit von 12 Monaten gestellt werden.
Die Unterstützung erstreckt sich auf Projekte, die sich auf die digitale Ausstattung, Infrastruktur und Personalkosten neuer oder bereits bestehender Arbeits- und Begegnungsräume in ganz Österreich konzentrieren.
Schritte zur Antragstellung: Einreichfrist und notwendige Unterlagen
Die Einreichfrist für Förderanträge endet am 25. Juni 2024 um 12:00 Uhr.
Der Förderungsantrag muss elektronisch via eCall eingereicht werden und folgende Unterlagen beinhalten:
- Projektantrag inklusive Projektbeschreibung, Arbeitsplan und Kostenplan
- Lebenslauf der Projektleitung
- Eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status bei Einzelunternehmen und Start-ups
- Business-Plan bei neuen Räumen
Nach Ablauf der Frist erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben (Formalprüfung). Wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, wird das eingereichte Projekt an eine externe und neutrale Jury zur Bewertung weitergeleitet.
Hinweis
Weitere Informationen bietet die Website der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (→ FGG).
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion