Elektronische Steuererklärung

Online-Verfahren:

Mit FinanzOnline ( BMF) kommt das Amt zur Unternehmerin/zum Unternehmer. Amtswege können per Mausklick bequem von jedem Internetzugang aus, rund um die Uhr erledigt werden. Für den Einstieg stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Allgemeine und zielgruppenspezifische Infos zum Online-Verfahren sind auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen unter "Services - FinanzOnline" verfügbar. In FinanzOnline ( BMF) selbst gibt es eine detaillierte Hilfe zum Verfahren. Änderungen werden in Form von News bekannt gegeben.

Für alle Fragen zu FinanzOnline steht eine telefonische Auskunftshotline unter 050 233 790 von Montag bis Freitag, von 08.00 bis 17.00 Uhr österreichweit zur Verfügung.

FinanzOnline bietet folgende Leistungen und Vorteile:

  • Kostenlose Anwendung rund um die Uhr
  • Amtsweg per Mausklick bequem von jedem Internetzugang aus
  • Keine spezielle Software
  • Komfortable Benutzerführung (Online-Hilfe, Hotline)
  • Möglichkeit zur jederzeitigen Änderung von unternehmensbezogenen Grunddaten, wie z.B. Betriebsadresse, Bankverbindung, E-Mail-Adresse
  • Eigenverantwortliche Benutzerverwaltung
  • Abfrage einer UID-Nummer
  • Bestätigung der Gültigkeit einer UID-Nummer
  • Aktuelle Abfragen des Steuerkontos und Steueraktes (z.B. Kontostand, Lohnzettel)
  • Abruf der Jahreszusammenstellung
  • Späterer Abgabetermin für Jahreserklärungen: 30. Juni des Folgejahres (statt 30. April des Folgejahres)
  • Fristverlängerungsantrag
  • Elektronische Steuererklärungen (auch UVA)
  • Meldung der Selbstbemessungsabgaben und direkte Veranlassung der elektronischen Zahlung (EPS)
  • Bescheidzustellung in den persönlichen elektronischen Briefkasten (Nachrichten) inkl. E-Mail-Verständigung
  • Bescheidänderungen (Beschwerden, …)
  • Zahlungserleichterungsansuchen
  • Rückzahlungsantrag
  • Vorsteuererstattung (VAT_Refund)
  • Diverse Bestätigungen bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen (z.B. Nachweis über die Erfassung als Unternehmerin/Unternehmer, Bescheinigung, dass keine fälligen Abgabenforderungen vorliegen)
  • Sonstige Anträge (z.B. Änderung von Vorauszahlungen, diverse Unbedenklichkeitsbescheinigungen)

Hinweis

Bei Fragen zu Ihren persönlichen Steuerangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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