Arbeitsrechtliche Ansprüche
Es müssen die in Österreich geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die Bestimmungen des österreichischen Sozialversicherungsrechtes eingehalten werden.
Entgelt
Entsandte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer haben Anspruch auf zumindest das gesetzliche oder kollektivvertragliche Entgelt, das am Arbeitsort für vergleichbare Tätigkeiten bei vergleichbaren Unternehmen gebührt.
Auftraggeberinnen/Auftrageber, die selbst Unternehmerinnen/Unternehmer sind, haften als Bürgin/Bürge und Zahlerin/Zahler für die Entgeltansprüche der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer aus einem Drittstaat.
Nähere Informationen zum Entgeltanspruch finden sich auf der Entsendeplattform (→ BMAW, BUAK).
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben unter anderem folgende Ansprüche:
Aufwandersatz für Reise-, Unterbringungs- oder Verpflegungskosten
Nach Österreich entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist für die Reise, die Unterbringung und Verpflegung zumindest jener Aufwandersatz zu gewähren, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich aufgrund von Kollektivverträgen zusteht.
Zu ersetzen sind auch Kosten durch Reisebewegungen zwischen Arbeitsplätzen innerhalb Österreichs.
Arbeitszeiten
Die in Österreich üblichen Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten sind jedenfalls zwingend einzuhalten.
Urlaub
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben für die Dauer der Entsendung Anspruch auf den in Österreich üblichen, bezahlten Mindestjahresurlaub. Nach Beendigung der Entsendung behält die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer den der Dauer der Entsendung entsprechenden aliquoten Teil der Differenz zwischen dem österreichischen Urlaubsausmaß und dem Urlaubsausmaß im Entsendestaat. Ist das Urlaubsausmaß im Entsendestaat höher als in Österreich, hat die entsandte Arbeitnehmerin/der entsandte Arbeitnehmer Anspruch auf das höhere Urlaubsausmaß.
Nähere Informationen zum Urlaubsrecht in Österreich finden sich ebenfalls auf unseren Seiten.
Schutzbestimmungen
Zu den Schutzbestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zählen insbesondere Bestimmungen über den Schutz von Kindern, Jugendlichen, Schwangeren und Müttern sowie Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. In Österreich geltende Schutzvorschriften sind einzuhalten.
Nähere Informationen zu Schutzbestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finden sich auf unseren Seiten.
Mindestbeschaffenheit von Unterkünften
Wenn die entsendende Arbeitgeberin/der entsendende Arbeitgeber Räume zu Wohnzwecken oder zur Nächtigung zur Verfügung stellt, müssen die Räume bestimmten Mindestkriterien entsprechen.
Nähere Informationen dazu finden sich auf der Website der Arbeitsinspektion (→ BMAW).
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft