Mein Postkorb verwenden Anleitungen und häufig gestellte Fragen
Anleitungen
Häufige Fragen
Muss ich als Unternehmen an der eZustellung teilnehmen?
Unternehmen sind seit 1. Jänner 2020 gemäß § 1b E-Government-Gesetz verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Davon ausgenommen sind jene Unternehmen, die wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind.
Warum erhält mein Unternehmen eine Verständigung über eine elektronische Zustellung?
Wenn Ihr Unternehmen zur elektronischen Zustellung registriert und dadurch im Teilnehmerverzeichnis eingetragen ist, sind Sie für elektronische Zustellungen von Behörden erreichbar. Trifft eine elektronische Zustellung für Ihr Unternehmen ein, werden Sie per E-Mail an die hinterlegte(n) Verständigungsadresse(n) darüber informiert.
Die Registrierung am Teilnehmerverzeichnis wurde entweder durch das Unternehmen selbst durchgeführt oder auf Grund der automatischen Übernahme aus FinanzOnline, dem elektronischen Rechtsverkehr (ERV) oder dem Zustellkopf (dem bis zum 1. Dezember 2019 verwendeten Verzeichnis der Teilnehmer an der elektronischen Zustellung).
Wo finde ich Mein Postkorb?
Mein Postkorb steht alleine zeichnungsberechtigten USP-Teilnehmerinnen und USP-Teilnehmern nach erfolgreicher Anmeldung zu Mein USP sofort zur Verfügung. Zudem ist der Zugriff auf "Mein Postkorb" über das Brief-Symbol in der Navigationsleiste in "Mein USP" möglich.
Sollten Sie nach der Anmeldung zu Mein USP den Link zu "Mein Postkorb" nicht sehen, muss die unternehmensinterne USP-Administratorin bzw. der unternehmensinterne USP-Administrator Ihnen dieses Service freischalten, indem sie oder er Ihnen das Verfahrensrecht "Postbevollmächtigter" zuweist.
Eine Anleitung zur Zuweisung eines Verfahrensrecht am USP finden Sie hier.
Wieso ist Mein Postkorb nicht unter Mein USP verfügbar?
Sollte Mein Postkorb nicht unter Mein USP vorgefunden werden, muss die unternehmensinterne USP-Administratorin bzw. der unternehmensinterne USP-Administrator Ihnen dieses Service freischalten, indem sie oder er Ihnen das Verfahrensrecht "Postbevollmächtigter" zuweist.
Eine Anleitung zur Zuweisung eines Verfahrensrecht am USP finden Sie hier.
Was benötige ich, um elektronische Zustellungen in Mein Postkorb abzuholen?
Zustellungen werden im Service "Mein Postkorb" über Mein USP abgerufen. Sie benötigen dafür:
- ein registriertes Benutzerkonto für Mein USP und
- das Verfahrensrecht "Postbevollmächtigter", welches von der USP-Administratorin oder vom USP-Administrator vergeben wird,
und müssen sich danach in Mein USP anmelden.
Wenn Sie eine nachweisliche Zustellung (vgl. RSa-Brief) erhalten haben, können Sie diese NUR abholen, wenn Sie sich in Mein USP mit digitaler Signatur (ID Austria oder EU-Login) angemeldet haben und danach Mein Postkorb öffnen.
Der Name des Unternehmens hat sich geändert. Wie kann ich die Namensänderung für die elektronische Zustellung durchführen?
Die Daten des Teilnehmerverzeichnisses werden mit den Informationen aus dem Unternehmensregister abgeglichen. Eine Namens- oder Adressänderung muss über die zugrundeliegenden Register (zum Beispiel Firmenbuch, zentrales Vereinsregister, Ergänzungsregister für sonstige Betroffene) erfolgen. Eine zusätzliche Meldung bei der elektronischen Zustellung oder beim Unternehmensserviceportal ist nicht notwendig.