Eine elektronische Zustellung abholen
Wird eine neue Nachricht in "Mein Postkorb" zugestellt, wird die betroffene Person bzw. das Unternehmen per E-Mail darüber benachrichtigt. Die E-Mail-Adressen, an die diese Verständigungen geschickt werden, können in den Einstellungen von "Mein Postkorb" eingesehen und geändert werden.
Voraussetzung zum Abholen einer eZustellung
Um eine elektronische Zustellung abholen zu können, ist der Zugriff auf "Mein Postkorb" über Mein USP notwendig. Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern sowie Personen mit Einzelvertretungsbefugnis steht nach der Anmeldung am USP das elektronische Postfach "Mein Postkorb" sofort zur Verfügung.
Sollte "Mein Postkorb" nicht unter Mein USP vorhanden sein, kann die USP-Administratorin oder der USP-Administrator das Service für Benutzerkonten freischalten, indem sie oder er dem Benutzerkonto das Verfahrensrecht "Postbevollmächtigter" zuweist. Nach einer Wartezeit von 60 Minuten und erneuter Anmeldung zu Mein USP befindet sich "Mein Postkorb" unter "Alle Services".
Zustellung abholen
Sind Sie zum Öffnen von "Mein Postkorb" berechtigt, wird Ihnen das Service nach erfolgreicher Anmeldung in Mein USP angezeigt. Klicken Sie nun auf den Link, um "Mein Postkorb" zu öffnen.