Postbevollmächtige Person hinzufügen
Um eine elektronische Zustellung abholen zu können, ist der Zugriff auf "Mein Postkorb" über Mein USP notwendig.
Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern sowie Personen mit Einzelvertretungsbefugnis steht nach der Anmeldung am USP das elektronische Postfach "Mein Postkorb" sofort zur Verfügung.
Sollte "Mein Postkorb" nicht unter "Mein USP" vorhanden sein, kann die USP-Administratorin oder der USP-Administrator dieses Service für Benutzerkonten freischalten, indem sie oder er diesen Benutzerkonten das Verfahrensrecht "Postbevollmächtigter" zuweist. Nach einer Wartezeit von 60 Minuten und erneuter Anmeldung zu Mein USP befindet sich "Mein Postkorb" unter "Alle Services".
Weitere Person zum Abholen von Zustellungen berechtigen
Es können beliebig viele weitere Personen zum Abholen von Zustellungen berechtigt werden. Dazu muss allen Benutzerkonten, die berechtigt werden sollen, ebenfalls das Verfahrensrecht "Postbevollmächtigter" durch die USP-Administratorin oder den USP-Administrator des Unternehmens zugwiesen werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechenden Benutzerkonten personifiziert wurden.