Meldepflicht bei Korrekturmaßnahmen und Rückrufen von gefährlichen Verbraucherprodukten

Allgemeine Informationen

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle Unternehmerinnen/Unternehmer, die in Österreich Verbraucherprodukte auf den Markt bringen, soweit keine spezielleren Regelungen anzuwenden sind.

Wenn Wirtschaftsakteurinnen/Wirtschaftsakteure oder Betreiberinnen/Betreiber von Online-Marktplätzen ein gefährliches Non-Food-Verbraucherprodukt aufgrund der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (APSV) zurückrufen oder andere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (z.B. Rücknahme vom Markt, öffentliche Warnung) ergreifen, sind sie u.a. verpflichtet, die Marktüberwachungsbehörden über den Safety-Business-Gateway zu informieren.

Den Safety-Business-Gateway erreichen Sie über das Safety Gate Portal.

Betroffene Unternehmen

Betroffen sind alle Unternehmen, die Non-Food-Verbraucherprodukte auf den Markt bringen:

  • Herstellerinnen/Hersteller
  • Bevollmächtigte
  • Importeurinnen/Importeure
  • Händlerinnen/Händler
  • Online-Marktplätze

Voraussetzungen

Voraussetzung ist die Feststellung, dass ein Produkt ein erhebliches Sicherheitsrisiko aufweist und sich das Unternehmen daher zu einem Rückruf oder einer anderen geeignete Korrekturmaßnahme (z.B. Rücknahme aus den Vertriebskanälen) entschlossen hat.

Fristen

Das Unternehmen ist zur Meldung verpflichtet, sobald es die Gefahr erkannt und sich zur Maßnahme entschlossen hat.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Abt. III/A/3, Stubenring 1, 1010 Wien, produktsicherheit@sozialministerium.at

Verfahrensablauf

Das Unternehmen informiert die Marktüberwachungsbehörde über den Safety-Business-Gateway der Europäischen Kommission. Eine zusätzliche Verständigung der o.a. zuständigen Stelle ist wünschenswert, um bei Verzögerungen oder Übertragungsfehlern Missverständnisse zu vermeiden (E-Mail an produktsicherheit@sozialministerium.at).

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

Die Europäische Kommission wird in nächster Zeit Leitlinien zum Verfahrensablauf veröffentlichen.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (APSV)

Letzte Aktualisierung: 18. Dezember 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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