Wirtschaftstreuhänder – Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten sowie EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Berufsberechtigte der Wirtschaftstreuhandberufe (Steuerberaterinnen/Steuerberater und Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer) sind verpflichtet, für Schäden aus ihrer Tätigkeit bei einem berechtigten Versicherer eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen und für die gesamte Dauer des Bestehens ihrer Berufsberechtigung aufrechtzuerhalten.
Die Mindestversicherungssumme beträgt 72.673 Euro für jeden einzelnen Versicherungsfall.
Weiterführende Links
- Grenzüberschreitender Dienstleistung
- Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (→ KSW)
- Alle Versicherungen (→ VVO)
Rechtsgrundlagen
§ 11 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft