Wirtschaftstreuhänder – Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten sowie EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Berufsberechtigte der Wirtschaftstreuhandberufe (Steuerberaterinnen/Steuerberater und Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer) sind verpflichtet, für Schäden aus ihrer Tätigkeit bei einem berechtigten Versicherer eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen und für die gesamte Dauer des Bestehens ihrer Berufsberechtigung aufrechtzuerhalten.

Die Mindestversicherungssumme beträgt 72.673 Euro für jeden einzelnen Versicherungsfall.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 11 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG)

Letzte Aktualisierung: 6. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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