Arbeitskostenerhebung

Allgemeine Informationen

Die Höhe der Arbeitskosten und deren Struktur, bestehend aus Löhnen und Gehältern, Sozialbeiträgen, Ausbildungskosten und sonstigen Lohnnebenkosten, werden in den Mitgliedstaaten der EU alle vier Jahre erhoben. Die Arbeitskostenerhebung (AKOE) zum Berichtsjahr 2024 startet im April 2025.

Die Teilnahme an der Erhebung ist gesetzlich verpflichtend gemäß den Bestimmungen der Arbeitskostenstatistik-Verordnung (§ 8), BGBl. II Nr. 126/2006 idgF.

Mit den Ergebnissen der nach EU-Vorgaben durchgeführten Arbeitskostenerhebung liegen Daten zur Höhe (je Arbeitsstunde, je Beschäftigten im Monat sowie im Jahr) und zur Zusammensetzung der Arbeitskosten für den gesamten Produzierenden Bereich und für fast alle Teile des Dienstleistungssektors vor. Die Arbeitskostenstatistiken finden im Rahmen von Kollektivvertragsverhandlungen der Sozialpartner, bei Beurteilungen von Wirtschaftsstandorten sowie in ökonomischen Analysen und Prognosen Verwendung. Auf Ebene der EU werden die Datenerfordernisse der Kommission und der Europäischen Zentralbank erfüllt.

Betroffene Unternehmen

Die Meldeverpflichtung gilt für alle Unternehmen, die eine Aufforderung zum Ausfüllen des Fragebogens von Statistik Austria erhalten haben.

Die Arbeitskostenerhebung wird als Stichprobe bei Unternehmen, Arbeitsgemeinschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts, Betrieben und Verbänden von Körperschaften öffentlichen Rechts und Vereinen durchgeführt, die dem Produzierenden Bereich (Abschnitte B–F der ÖNACE 2008) und fast allen Teilen des Dienstleistungsbereichs (Abschnitte G–N und P–S der ÖNACE 2008) zugeordnet sind. Es werden sowohl Markt- als auch Nichtmarktproduzenten einbezogen. Erhebungseinheiten mit weniger als zehn unselbständig Beschäftigten und Einheiten der öffentlichen Verwaltung sind von der Erhebung ausgenommen. Ab einer Zahl von 500 unselbständig Beschäftigten werden sämtliche Erhebungseinheiten in die Auswahl einbezogen.

Der Fragebogen bezieht sich auf das gesamte Unternehmen, d.h. einschließlich aller Betriebe und Arbeitsstätten (Standorte, Filialen, Büros, Lager, Werkstätten etc.).

Voraussetzungen

Siehe betroffene Unternehmen

Fristen

Die Aufforderung zur Erstattung der Meldung wird im April des dem Berichtsjahr folgenden Jahres versendet. Für die Arbeitskostenerhebung 2024 muss die Meldung an Statistik Austria bis 25. Mai 2025 erfolgen.

Ist das meldepflichtige Unternehmen aufgrund innerbetrieblicher Vorkommnisse nicht in der Lage, den Einsendetermin einzuhalten, sollte rechtzeitig mit dem zuständigen Projektteam von Statistik Austria Kontakt aufgenommen werden.

Zuständige Stelle

 Bundesanstalt Statistik Austria (Statistik Austria)

Verfahrensablauf

Alle meldepflichtigen Unternehmen werden von Statistik Austria schriftlich aufgefordert, ihre statistische Meldung bis 25. Mai 2025 abzugeben. Um die Abgabe der statistischen Meldung bis zum verordnungsgemäßen Einsendetermin so einfach wie möglich zu gestalten, steht das elektronische Meldesystem eQuest-Web zur Verfügung. Die Unternehmen erhalten von Statistik Austria per Brief alle erforderlichen Zugangsdaten.

Wer bereits über eine Kennung zum Unternehmensserviceportal (USP) verfügt, dem steht der Zugang zu diesem Webfragebogen auch über das USP offen.

Wenn einem Unternehmen die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Meldung fehlen, bittet Statistik Austria um Kontaktaufnahme mit dem zuständige Projektteam (Kontakt) zur Anforderung eines Papierfragebogens.

Achtung

Wird der Meldepflicht nicht nachgekommen, erhält das auskunftspflichtige Unternehmen nach einem Erinnerungsschreiben eine Urgenz in Form eines RSb-Briefs (Rückscheinbrief) mit der Aufforderung zur Meldung. Wird dieser Aufforderung weiterhin nicht Folge geleistet, ist Statistik Austria verpflichtet, diesen Tatbestand dem Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft weiterzuleiten. Diese Behörden können in weiterer Folge Strafen verhängen.

Erforderliche Unterlagen

Für die statistische Meldung steht der Webfragebogen eQuest-Web zur Verfügung. Die Unternehmen erhalten von Statistik Austria alle erforderlichen Zugangsdaten. Die elektronische Meldung bietet zahlreiche Hilfestellungen für die Abgabe der Meldung sowie Erläuterungen zu den einzelnen Fragen.

Zusätzlich befinden sich die Erläuterungen zu den Fragebögen sowie weitere Informationen zur Erhebung auf der Webseite von Statistik Austria.

Tipp

Bei Problemen mit dem Webformular hilft das zuständige Projektteam (Kontakt) weiter. Die vorgenommene Meldung sollte ein Jahr aufbewahrt werden, um etwaige Rückfragen durch Statistik Austria zu vereinfachen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren oder Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

Bei allfälligen Fragen zur statistischen Meldung wenden Sie sich bitte an das zuständige Projektteam (Kontakt) von Statistik Austria:

Erreichbarkeit: Montag–Donnerstag: 7:30 bis 16 Uhr; Freitag: 7:30 bis 14 Uhr.

Rechtsgrundlagen

Experteninformation

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 4. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria