Statistische Meldungen
Ausgangsbasis für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und für wirtschaftspolitische Entscheidungen sind Erhebungen von wirtschaftsstatistischen Daten zu
- Produktion,
- Konjunktur,
- Leistung und Struktur sowie
- Gütereinsatz und Außenhandel.
Unternehmen melden Daten und tragen dadurch wesentlich zum Erstellen der einzelnen Statistiken bei.
Die häufigsten Meldungen, die direkt von den Unternehmen gemacht werden müssen:
- Intrastat – Meldung
- Meldung zur Zahlungsbilanzerhebung
- Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs
- Meldung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs
Hinweis
Die Meldepflicht ist von gesetzlich vorgegebenen Schwellenwerten abhängig. Sie ist auf jene Unternehmen beschränkt, die im vorgegebenen Erhebungszeitraum den jeweiligen Schwellenwert überschreiten.
Die Extrastat-Meldungen (Meldungen zur Erstellung der Extra-EU-Außenhandelsstatistik) werden automatisch im Rahmen des Zollverfahrens durchgeführt. Unternehmen müssen daher keine gesonderten Meldungen erstatten.
Abhängig von der Unternehmensbranche und -größe können weitere Meldungen notwendig sein, wie z.B.:
- Meldungen zur Konjunkturerhebung im Produzierenden Bereich
- Meldungen zur Konjunkturerhebung im Handel
- Meldungen zur Leistungs- und Strukturerhebung
- Meldungen zur Gütereinsatzerhebung
- Meldung zu Globalen Wertschöpfungsketten
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Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria