Allgemeine Fragen
Hier werden allgemeine Fragen zur Informationsverpflichtungsdatenbank (IVDB) beantwortet
Die IVDB ist eine Datenbank, welche Auskunft darüber gibt, welche Informationen auf welcher rechtlichen Grundlage von welcher Verwaltungseinheit bei bundesrechtlichen Verwaltungsvorgängen in Österreich erhoben werden.
Was ist die IVDB?
Die IVDB ist eine Datenbank, welche Auskunft darüber gibt, welche Informationen auf welcher rechtlichen Grundlage von welcher Verwaltungseinheit bei bundesrechtlichen Verwaltungsvorgängen in Österreich erhoben werden.
Welche Ziele werden mit der IVDB verfolgt?
- Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen, da die Erreichung des Once-Only Prinzips mit der IVDB unterstützt wird
- transparentes Informationstool für die Verwaltung, um sämtliche Informationsverpflichtungen (siehe "Was ist eine Informationsverpflichtung?") aufzuzeigen und zugänglich zu machen
- zentrales Werkzeug, um bestehende und/oder neue Informationsverpflichtungen zu analysieren und zu optimieren.
Welchen Nutzen bringt die IVDB?
- Reduktion von Doppel- und Mehrfachmeldungen von Informationsverpflichtungen: Mit der IVDB sollen auf Ebene einzelner Anwendungsfälle Doppel- und Mehrfachmeldungen von Unternehmen an die Behörden erkannt, das Entlastungspotential festgestellt und dadurch die Doppel- und Mehrfachmeldungen reduziert werden
- in weiterer Folge Minimierung des Aufwands (für Unternehmen) für den Umgang mit Behörden
- einheitliche Datenerfassung in der IVDB und diesbezügliche Unterstützung der eintragenden und abfragenden Stellen
Was ist die rechtliche Grundlage der IVDB?
Die Einrichtung und der Betrieb der IVDB wird im Unternehmensserviceportalgesetz (USPG) geregelt.
In der Informationsverpflichtungsdatenbank-Verordnung – IVDBV wird die einheitliche Vorgangsweise und Umsetzung genauer geregelt. U.a. findet in § 2 IVDBV vorerst eine Einschränkung auf Informationsverpflichtungen (IVPs) für Unternehmen statt. Neue IVPs sind binnen 4 Wochen nach Kundmachung zu melden bzw. zu erfassen.
Wie kann ich die IVDB nutzen?
Im Sinne der „Nachschaupflicht“ (§ 7 USPG) kann erhoben werden, ob eine geplante neue Informationsverpflichtung bereits von einem bestehenden Gesetz, von einer bestehenden Verordnung oder von einer bestehenden Maßnahme grundsätzlicher Art begründet wird.
Bei einem „Treffer“ kann durch Kontaktaufnahme mit der begründenden Behörde und entsprechender rechtlicher Prüfung eine Mitnutzung von bereits erhobenen bzw. weiterhin gemeldeten Daten bewirkt werden. Dadurch entstehen Synergien.
Was ist eine Informationsverpflichtung
Im Sinne des § 2 (1) USPG ist eine Informationsverpflichtung eine aus einer Rechtsvorschrift resultierende Pflicht eines Unternehmens oder einer Bürgerin oder eines Bürgers, Informationen zusammenzustellen oder bereitzuhalten und diese – unaufgefordert oder auf Verlangen – einer Behörde oder anderen Institution zur Verfügung zu stellen oder zu übermitteln.
Was ist eine Meldung?
Die „Meldung“ ist der datenbezogene Teil einer Informationsverpflichtung und wird von der vollziehenden Behörde oder Institution erfasst
Inwieweit schützt die IVDB die Daten der BürgerInnen?
In der IVDB werden keinerlei personenbezogenen Daten aus den Formularen gespeichert, sondern lediglich die Metainformationen der von der Verwaltungsbehörde angeforderten Daten.
Wie wird die IVDB technisch umgesetzt?
Die IVDB wird innerhalb des Portalverbundes als Webanwendung angeboten.
Wer arbeitet mit der IVDB?
In der IVDB arbeiten Legistinnen und Legisten, in deren Zuständigkeitsbereich Rechtsnormen mit Informationsverpflichtungen fallen (siehe "Was ist eine Informationsverpflichtung?") sowie Bedienstete von Verwaltungsbehörden, welche die obigen Rechtsnormen vollziehen.
Welche Register sind an die IVDB angebunden?
An die IVDB sind keinerlei Register angebunden, im Rahmen der Once-Only-Plattform wurde dafür der Register- und Systemverbund, auch dadeX genannt, eingerichtet. Über diesen können nach entsprechender rechtlicher Prüfung Daten von einer anderen Behörde für ein Verfahren angefordert und genutzt werden.
Welche Vorschriften dienen als Basis für eine IVP?
Hoheitsrechtliche Normen (z. B. Gesetze, Verordnungen, …) sowie Vorschriften, welche im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung angewandt werden (z.B. Förderrichtlinien).
- Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen, da die Erreichung des Once-Only Prinzips mit der IVDB unterstützt wird
- transparentes Informationstool für die Verwaltung, um sämtliche Informationsverpflichtungen (siehe "Was ist eine Informationsverpflichtung?") aufzuzeigen und zugänglich zu machen
- zentrales Werkzeug, um bestehende und/oder neue Informationsverpflichtungen zu analysieren und zu optimieren.
- Reduktion von Doppel- und Mehrfachmeldungen von Informationsverpflichtungen: Mit der IVDB sollen auf Ebene einzelner Anwendungsfälle Doppel- und Mehrfachmeldungen von Unternehmen an die Behörden erkannt, das Entlastungspotential festgestellt und in der Folge die Doppel- und Mehrfachmeldungen reduziert werden.
- In weiterer Folge Minimierung des Aufwands (für Unternehmen) für den Umgang mit Behörden.
- Einheitliche Datenerfassung in der IVDB und diesbezügliche Unterstützung der eintragenden und abfragenden Stellen
Die Einrichtung und der Betrieb der IVDB wird im Unternehmensserviceportalgesetz (USPG) geregelt.
In der Informationsverpflichtungsdatenbank-Verordnung – IVDBV wird die einheitliche Vorgangsweise und
Umsetzung genauer geregelt. U.a. findet in § 2 IVDBV vorerst eine Einschränkung auf Informationsverpflichtungen (IVPs) für Unternehmen statt. Neue IVPs sind binnen 4 Wochen nach Kundmachung zu melden bzw. zu erfassen.
Im Sinne der „Nachschaupflicht“ (§ 7 USPG) kann erhoben werden, ob eine geplante neue Informationsverpflichtung bereits von einem bestehenden Gesetz, von einer bestehenden Verordnung oder von einer bestehenden Maßnahme grundsätzlicher Art begründet wird.
Bei einem „Treffer“ kann durch Kontaktaufnahme mit der begründenden Behörde und entsprechender rechtlicher Prüfung eine Mitnutzung von bereits erhobenen bzw. weiterhin gemeldeten Daten bewirkt werden. Dadurch entstehen Synergien.
Im Sinne des § 2 (1) USPG ist eine Informationsverpflichtung eine aus einer Rechtsvorschrift resultierende Pflicht eines Unternehmens oder einer Bürgerin oder eines Bürgers, Informationen zusammenzustellen oder bereitzuhalten und diese – unaufgefordert oder auf Verlangen – einer Behörde oder anderen Institution zur Verfügung zu stellen oder zu übermitteln.
Die „Meldung“ ist der datenbezogene Teil einer Informationsverpflichtung und wird von der vollziehenden Behörde oder Institution erfasst.
In der IVDB werden keinerlei personenbezogenen Daten aus den Formularen gespeichert, sondern lediglich die Metainformationen der von der Verwaltungsbehörde angeforderten Daten.
Die IVDB wird innerhalb des Portalverbundes als Webanwendung angeboten.
In der IVDB arbeiten Legistinnen und Legisten, in deren Zuständigkeitsbereich Rechtsnormen mit Informationsverpflichtungen fallen (siehe "Was ist eine Informationsverpflichtung?") sowie Bedienstete von Verwaltungsbehörden, welche die obigen Rechtsnormen vollziehen.
An die IVDB sind keinerlei Register angebunden, im Rahmen der Once-Only-Plattform wurde dafür der Register- und Systemverbund, auch dadeX genannt, eingerichtet. Über diesen können nach entsprechender rechtlicher Prüfung Daten von einer anderen Behörde für ein Verfahren angefordert und genutzt werden.
Was ist die IVDB?
Die IVDB ist eine Datenbank, welche Auskunft darüber gibt, welche Informationen auf welcher rechtlichen Grundlage von welcher Verwaltungseinheit bei bundesrechtlichen Verwaltungsvorgängen in Österreich erhoben werden.
Welche Ziele werden mit der IVDB verfolgt?
- Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen, da die Erreichung des Once-Only Prinzips mit der IVDB unterstützt wird
- transparentes Informationstool für die Verwaltung, um sämtliche Informationsverpflichtungen (siehe "Was ist eine Informationsverpflichtung?") aufzuzeigen und zugänglich zu machen
- zentrales Werkzeug, um bestehende und/oder neue Informationsverpflichtungen zu analysieren und zu optimieren.
Welchen Nutzen bringt die IVDB?
- Reduktion von Doppel- und Mehrfachmeldungen von Informationsverpflichtungen: Mit der IVDB sollen auf Ebene einzelner Anwendungsfälle Doppel- und Mehrfachmeldungen von Unternehmen an die Behörden erkannt, das Entlastungspotential festgestellt und in der Folge die Doppel- und Mehrfachmeldungen reduziert werden
- in weiterer Folge Minimierung des Aufwands (für Unternehmen) für den Umgang mit Behörden
- einheitliche Datenerfassung in der IVDB und diesbezügliche Unterstützung der eintragenden und abfragenden Stellen
Was ist die rechtliche Grundlage der IVDB?
Die Einrichtung und der Betrieb der IVDB wird im Unternehmensserviceportalgesetz (USPG) geregelt.
In der Informationsverpflichtungsdatenbank-Verordnung – IVDBV wird die einheitliche Vorgangsweise und Umsetzung genauer geregelt. U.a. findet in § 2 IVDBV vorerst eine Einschränkung auf Informationsverpflichtungen (IVPs) für Unternehmen statt. Neue IVPs sind binnen 4 Wochen nach Kundmachung zu melden bzw. zu erfassen.
Wie kann ich die IVDB nutzen?
Im Sinne der „Nachschaupflicht“ (§ 7 USPG) kann erhoben werden, ob eine geplante neue Informationsverpflichtung bereits von einem bestehenden Gesetz, von einer bestehenden Verordnung oder von einer bestehenden Maßnahme grundsätzlicher Art begründet wird.
Bei einem „Treffer“ kann durch Kontaktaufnahme mit der begründenden Behörde und entsprechender rechtlicher Prüfung eine Mitnutzung von bereits erhobenen bzw. weiterhin gemeldeten Daten bewirkt werden. Dadurch entstehen Synergien.
Was ist eine Informationsverpflichtung
Im Sinne des § 2 (1) USPG ist eine Informationsverpflichtung eine aus einer Rechtsvorschrift resultierende Pflicht eines Unternehmens oder einer Bürgerin oder eines Bürgers, Informationen zusammenzustellen oder bereitzuhalten und diese – unaufgefordert oder auf Verlangen – einer Behörde oder anderen Institution zur Verfügung zu stellen oder zu übermitteln.
Was ist eine Meldung?
Die „Meldung“ ist der datenbezogene Teil einer Informationsverpflichtung und wird von der vollziehenden Behörde oder Institution erfasst
Inwieweit schützt die IVDB die Daten der BürgerInnen?
In der IVDB werden keinerlei personenbezogenen Daten aus den Formularen gespeichert, sondern lediglich die Metainformationen der von der Verwaltungsbehörde angeforderten Daten.
Wie wird die IVDB technisch umgesetzt?
Die IVDB wird innerhalb des Portalverbundes als Webanwendung angeboten.
Wer arbeitet mit der IVDB?
In der IVDB arbeiten Legistinnen und Legisten, in deren Zuständigkeitsbereich Rechtsnormen mit Informationsverpflichtungen fallen (siehe "Was ist eine Informationsverpflichtung?") sowie Bedienstete von Verwaltungsbehörden, welche die obigen Rechtsnormen vollziehen.
Welche Register sind an die IVDB angebunden?
An die IVDB sind keinerlei Register angebunden, im Rahmen der Once-Only-Plattform wurde dafür der Register- und Systemverbund, auch dadeX genannt, eingerichtet. Über diesen können nach entsprechender rechtlicher Prüfung Daten von einer anderen Behörde für ein Verfahren angefordert und genutzt werden.