IVDB-Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundeskanzleramt ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2. Dezember 2016) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Informationsverpflichtungsdatenbank war zum Zeitpunkt der Testdurchführung im September 2021 teilweise mit Konformitätsstufe AA der Webcontent Accessibility Guidelines – WCAG 2.1, beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Abteilung E-Government Unternehmen ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit ihrer Internetangebote bemüht.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Die Datumsauswahl (Datepicker) ist per Tastatur (Tab-Taste) nicht fokussierbar (WCAG 2.1 2.4.3 Fokus-Reihenfolge), das Datum kann aber auch direkt im Formularfeld eingegeben werden.
Die grafische Erfassung von Datenfeldern ist gesamt nicht barrierefrei, alle Datenfelder können jedoch manuell erfasst werden. Ein Dokumentenupload und ein Umranden von Formularfeldern ist dafür nicht notwendig.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 1. September 2021 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der IVDB mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer Überprüfung durch die BRZ.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an das IVDB Service Center gemäß nachstehenden Kontaktinformationen. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt
Bundeskanzleramt Österreich, Abteilung VII/5 E-Government Unternehmen
via IVDB Service Center
E-Mail: Support IVDB
Sie erreichen unser IVDB Service Center von Montag bis Donnerstag, von 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 14:30 Uhr, sofern kein Feiertag.