Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein zentraler Bestandteil der Unternehmensverantwortung. Sie dient dazu, die Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft transparent zu machen. 

Ziel ist es, Nachhaltigkeitsaspekte auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung zu stellen. Investorinnen/Investoren, Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartnern und der breiten Öffentlichkeit sollen verlässliche Informationen bereitgestellt werden. Eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung hilft Unternehmen

  • Chancen und Risiken im Bereich Nachhaltigkeit besser zu steuern
  • Vertrauen bei Stakeholderinnen/Stakeholdern und Investorinnen/Investoren zu schaffen
  • Rechtliche Anforderungen und EU-weite Standards zu erfüllen
  • Wettbewerbsfähigkeit und langfristige Wertschöpfung zu sichern

Durch die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting StandardsESRS) wird sichergestellt, dass Unternehmen vergleichbare und verlässliche Informationen liefern. Damit trägt die Nachhaltigkeitsberichterstattung entscheidend zur Förderung nachhaltigen Wirtschaftens bei.

Von der CSRD betroffene Unternehmen müssen die Nachhaltigkeitskennzahlen der EU-Taxonomie-Verordnung beachten. Die EU-weit gültige Taxonomie legt fest, welche Wirtschaftsaktivitäten nachhaltig sind.

2014: Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting DirectiveNFRD):

  • Berichtspflicht für große kapitalmarktorientierte Unternehmen (über 500 Beschäftigte)
  • Berichterstattung zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Menschenrechten und Korruptionsbekämpfung
  • Keine einheitlichen Standards, verschiedene Frameworks waren zulässig

2022: Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting DirectiveCSRD)

  • Mit dieser EU-Richtlinie werden Unternehmen zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Sie soll Transparenz schaffen und Nachhaltigkeitsaspekte auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung heben.
  • Die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting StandardsESRS) sind verpflichtend.
  • Verpflichtende externe Prüfung der Berichte durch unabhängige Stellen. Diese Prüfung muss durch eine akkreditierte und unabhängige Prüf- oder Zertifizierungsstelle erfolgen.
  • Die Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichterstattung muss elektronisch erfolgen, um eine automatische Verarbeitung zu ermöglichen.
  • Die Nachhaltigkeitsinformationen müssen im Lagebericht des Geschäftsberichts integriert und spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlicht werden.
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs: Alle großen Unternehmen sind berichtspflichtig, wenn sie mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mindestens 250 Beschäftigte, 40 Millionen Euro Umsatz, 20 Millionen Euro Bilanzsumme.
  • Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind ab 2026 einbezogen (Opt-out bis 2028 möglich).
Übersicht
Unternehmenstyp Berichtspflicht ab wann? Besonderheiten
Große Unternehmen (mindestens 250 Beschäftigte, 40 Millionen Euro Umsatz, 20 Millionen Euro Bilanzsumme) Geschäftsjahre ab dem Jahr 2024 Erste Berichte nach CSRD-Standards ab dem Jahr 2025
Börsennotierte KMU Geschäftsjahre ab dem Jahr 2026 Opt-out bis zum Jahr 2028 möglich
Unternehmen aus Drittländern mit EU-Tochtergesellschaften Geschäftsjahre ab dem Jahr 2028 Nur bei erheblicher Geschäftstätigkeit in der EU
Kleinere nicht-börsennotierte Unternehmen Derzeit nicht betroffen Freiwillige Berichterstattung kann Transparenz erhöhen, Investoren ansprechen und auf zukünftige Regulierung vorbereiten

  • Die Nachhaltigkeitsberichterstattung folgt klaren Vorgaben, die durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting DirectiveCSRD) und die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting StandardsESRS) geregelt sind.
  • Unternehmen müssen darlegen, wie Nachhaltigkeitsaspekte ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie beeinflussen und welche Ziele und Maßnahmen sie verfolgen.
  • Die Berichte müssen auch das Risikomanagement abdecken, also welche Nachhaltigkeitsrisiken bestehen und wie diese gesteuert werden. Die Governance-Strukturen spielen dabei eine zentrale Rolle – insbesondere die Verantwortlichkeiten der Unternehmensführung.
  • Zudem gilt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf ihr Geschäft als auch ihre eigenen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft offenlegen. Dies erfolgt im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse.
  • Unternehmen müssen darlegen, wie sie ihre Nachhaltigkeitsstrategie umsetzen – durch Richtlinien (interne Vorgaben) und Due-Diligence-Prozesse (Sorgfaltspflichten zur Risikosteuerung). Ergänzend müssen nachhaltigkeitsbezogene Leistungskennzahlen (Indikatoren) veröffentlicht werden, um Fortschritte messbar zu machen.
  • Die Berichterstattung erfolgt nach den ESRS-Standards und muss in den Lagebericht des Unternehmens integriert werden. Eine externe Prüfung durch unabhängige, akkreditierte Prüfstellen stellt sicher, dass die Angaben den regulatorischen Anforderungen entsprechen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 21. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz