Ordner und Filterbereich

Links neben der Nachrichtenliste befindet sich der Bereich für die Auswahl des angezeigten Ordners sowie zur Definition von diversen Filterkriterien zur Einschränkung der Nachrichtenliste nach bestimmten Kriterien. In der mobilen Ansicht wird der Filterbereich ausgeblendet und kann über die Schaltfläche „Filter“ oberhalb der ersten Nachricht aufgerufen werden.

Posteingang, Erledigt, Papierkorb

In der Navigation kann zwischen den Ordnern „Posteingang“, „Erledigt“ und „Papierkorb“ gewechselt werden. Beim Aufruf von Mein Postkorb bzw. dem Wechsel zu einer Vertretung startet die Nachrichtenliste mit der Ansicht des Ordners „Posteingang“. Sollten ungelesene Nachrichten für Sie vorliegen, wird Ihnen die Anzahl der ungelesenen Nachrichten rechts neben dem Posteingang angezeigt.

Wenn Sie Zustellungen in der Nachrichtenliste oder in der Detailansicht als „Erledigt“ markiert haben, sind diese anschließend im Ordner „Erledigt“ zu finden. Gelöschte Nachrichten sind im Ordner „Papierkorb“ aufgelistet, bis sie dort von der Benutzerin oder dem Benutzer endgültig gelöscht werden oder nach Ablauf der Aufbewahrungszeit von „Mein Postkorb“ endgültig gelöscht werden.

Anzeige der Ordner Posteingang, Erledigt, Gesendet, Papierkorb und Einstellungen

Einstellungen

Unter dem Punkt „Einstellungen“ können die Einstellungen zu Verständigungen, Abwesenheiten, etc. bearbeitet und der aktuelle Status bzgl. der Registrierung zur elektronischen Zustellung eingesehen werden.

Filter

Der Absenderfilter dient der Filterung nach Absender. Es werden die Absender aller im aktuell ausgewählten Ordner angezeigten Nachrichten nach Häufigkeit absteigend sortiert aufgelistet. Sollte es sich dabei um mehr als 5 Absender handeln, kann die gesamte Liste über „Mehr anzeigen“ eingeblendet werden. Durch die Auswahl eines oder mehrerer Absender werden nur jene Nachrichten dieser Absender in der Nachrichtenliste angezeigt. Zustellungen von nicht ausgewählten Absendern werden ausgeblendet.

Die Datumsauswahl ermöglicht eine Filterung nach dem Datum der Zustellung. So kann das Suchergebnis auf einen bestimmten Zeitraum eingegrenzt werden.

Der Auswahlbereich für Schlagworte erlaubt die Auswahl einzelner in den Nachrichten angeführter Schlagworte. Nachrichten ohne Schlagworte oder einem nicht ausgewählten Schlagwort werden ausgeblendet. Sind im angezeigten Ordner Nachrichten mit einer Vielzahl an Schlagworten enthalten, werden nur die ersten fünf Schlagworte nach Häufigkeit absteigend sortiert angezeigt. Mit der Schaltfläche „Mehr anzeigen“ kann die gesamte Schlagwortliste geöffnet werden. Liegen keine Nachrichten vor, die ein oder mehrere Schlagworte enthalten, wird dieser Filter nicht angezeigt.

Der Filter zur Auswahl einer oder mehrerer Empfängerinnen bzw. eines oder mehrerer Empfänger(s) ist nur dann sichtbar, wenn Nachrichten in Funktion einer Insolvenzverwalterin bzw. eines Insolvenzverwalters für eine Schuldnerin bzw. einen Schuldner, über den eine Postsperre verhängt wurde, in Mein Postkorb erhalten wurden. Dann kann hier nach der ursprünglichen Empfängerin bzw. des Empfängers der Original-Nachricht gefiltert werden. Durch Auswahl einer oder mehrerer Empfängerinnen bzw. eines oder mehrerer Empfänger(s) werden nur jene Nachrichten dieser Empfängerinnen bzw. Empfänger in der Nachrichtenliste angezeigt. Zustellungen von nicht ausgewählten Empfängerinnen und Empfängern werden ausgeblendet.

Postsperre

Postsperren werden im Rahmen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über eine Schuldnerin bzw. einen Schuldner verhängt: im Zuge der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens informiert das Gericht Post- und Telegraphendienststellen, Flugplätze, Bahnhöfe und Schiffsstationen, die nach Lage der Wohnung und der Betriebsstätte in Betracht kommen über die Eröffnung des Verfahrens und verhängt eine Postsperre über die Schuldnerin bzw. den Schuldner (natürliche oder juristische Person).

Solange die Postsperre aufrecht ist, werden der Insolvenzverwalterin bzw. dem Insolvenzverwalter sämtliche Sendungen zugestellt, die an die Schuldnerin bzw. den Schuldner auszufolgen wären. Davon ausgenommen die mit der Post beförderten gerichtlichen oder sonstigen amtlichen Briefsendungen, sofern sie mit einem auf die Zulässigkeit der Zustellung trotz der Postsperre hinweisenden amtlichen Vermerk versehen sind.

Die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die an sie bzw. ihn zugestellten Nachrichten zu öffnen. Gerichtliche und sonstige amtliche Schriftstücke, die die Insolvenzmasse nicht berühren, sind mit einem auf die Anhängigkeit des Insolvenzverfahrens hinweisenden Vermerk zurückzusenden. Die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter hat der Schuldnerin bzw. dem Schuldner Einsicht in die an sie bzw. ihn gerichteten Mitteilungen zu gewähren und ihr bzw. ihm die Sendungen, die die Insolvenzmasse nicht berühren, unverzüglich auszufolgen.

Bei einer aufrechten Postsperre wird die betroffene Person bzw. das Unternehmen beim Einstieg in Mein Postkorb durch einen Hinweis darauf aufmerksam gemacht.

Infobox für eine Person bzw. Unternehmen für die eine Postsperre aufgrund eines laufenden Insolvenzverfahrens besteht.