Abwesenheiten

Im Abschnitt „Abwesenheiten“ können Sie Zeiten eintragen, in denen Sie nicht für die elektronische Zustellung erreichbar sind. Geben Sie dazu hier den entsprechenden Zeitraum ein. Sollten Sie früher als geplant wieder erreichbar sein, können Sie eine laufende Abwesenheit hier beenden. Haben Sie die Weiterleitung in den ERV aktiviert, können hier in Mein Postkorb keine Abwesenheiten eingetragen werden. Dann erfolgt die Hinterlegung von Abwesenheiten im ERV.

Anzeige einer Hinweisbox, in der steht ob eine Abwesenheit eingerichtet ist. Über zwei Datumsfelder Abwesend von, Abwesend bis kann der Abwesenheitszeitraum angegeben werden. Über die Schaltfläche Abwesenheit aktivieren wird die Abwesenheit gespeichert.

Unternehmen können sich für einen Zeitraum von maximal 28 Tagen (4 Wochen) von der elektronischen Zustellung abwesend melden. Privatpersonen können sich für die Dauer von maximal einem Jahr von der elektronischen Zustellung abwesend melden.

Eine Abwesenheitsmeldung erhöht nicht die Speicherdauer von bereits vorliegenden Nachrichten. Lediglich neue Zustellungen werden während Ihrer Abwesenheit nicht elektronisch zugestellt.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Zeitraum nur für die elektronische Zustellung durch die Behörden nicht erreichbar sind! Zustellungen über FinanzOnline sind davon nicht betroffen. Zustellende Behörden werden in diesem Zeitraum unter Umständen auf eine Zustellung per Post wechseln.

Sie werden über eine aktivierte Abwesenheit in Mein Postkorb durch eine entsprechende Hinweismeldung informiert:

Es wird eine Hinweisbox angezeigt, wenn eine aktive Abwesenheit in Mein Postkorb hinterlegt ist.