Registrierung über andere E-Government-Portale
Die Registrierung zur elektronischen Zustellung ist neben oesterreich.gv.at bzw. dem Unternehmensserviceportal auch über Kommunikationssysteme von Behörden (z.B. AMA) möglich. Wurde eine Registrierung über ein Kommunikationssystem einer Behörde gestartet, muss diese auch über dieses System abgeschlossen werden, damit beispielweise eine weitere Registrierung bei einem Kommunikationssystem oder über oesterreich.gv.at bzw. dem Unternehmensserviceportal gestartet werden kann.
Wenn Sie oder Ihr Unternehmen bereits bei einem Kommunikationssystem einer Behörde registriert ist und Sie sich bei einem weiteren Kommunikationssystem registrieren möchten, wird Ihnen beim Einstieg eine erweiterte Registrierungsseite angezeigt. Sie können hier aus Ihren hinterlegten und aktivierten E-Mail-Adressen eine Adresse für die neue Registrierung auswählen oder eine weitere E-Mail-Adresse eingeben. Durch Klick auf die Schaltfläche „Jetzt registrieren“ wird eine E-Mail mit einem Aktivierungslink an die eingegebene E-Mail versendet. Erst nach der Aktivierung Ihrer E-Mail-Adresse ist Ihre Registrierung abgeschlossen.
Hinweis: Wenn Sie lediglich eine Registrierung bei einem Kommunikationssystem durchgeführt haben, sind Sie auch nur für Nachrichten dieses Systems erreichbar. Sie können dadurch die Vorteile der elektronischen Zustellung nicht vollständig nutzen, da Sie nur für einen sehr eingeschränkten Versenderkreis elektronisch erreichbar sind.
Wenn Sie eine Aktualisierung Ihres Zustellprofils gestartet haben, um beispielsweise zukünftig auch nachweisliche Zustellungen (RSa, RSb) empfangen zu können, muss diese Aktualisierung ebenfalls zuerst abgeschlossen werden, bevor Sie eine erneute Registrierung durchführen können.