Allgemeines zu Verfahrensrechten
Das Berechtigungssystem von Mein USP
Alle Services, die in Mein USP angebunden sind, wie etwa Mein Postkorb oder die E-Rechnung, benötigen Berechtigungen, damit man diese aufrufen kann. Diese werden Verfahrensrechte genannt. Verfahrensrechte werden in der USP Administration durch die USP Administratorin / den USP Administrator vergeben.
Hinweis
Es gibt auch automatisch zugeordnete Verfahrensrechte. Diese werden in der Administration zwar angezeigt, können aber nicht verwaltet werden. Die Regelungen zur automatischen Zuordnung sind für jedes Service unterschiedlich und werden von der jeweils zuständigen Stelle festgelegt.
Einige Verfahrensrechte werden zum Beispiel automatisch zugeordnet, wenn die natürliche Person, auf welche das betroffene Benutzerkonto personifiziert ist, für das Unternehmen alleine zeichnungsberechtigt ist.
Bei vielen Services ist nur ein Verfahrensrecht hinterlegt. In diesem Fall schaltet man ein Benutzerkonto einfach für das entsprechende Service frei. Es gibt jedoch auch Services, bei denen es sehr viele Verfahrensrechte gibt. Somit kann gesteuert werden, in welcher Rolle oder mit welchen Befugnissen ein Benutzerkonto in das betroffene Service einsteigt.
Die USP-Administratorin und der USP-Administrator
Benutzerkonten mit der Berechtigung "USP Administrator" können nicht nur Services in Mein USP aufrufen, sondern auch weitere Benutzer- und Webservicekonten erstellen und Verfahrensrechte zuordnen. Bei der Registrierung des Unternehmens wird das erste Administrationskonto erstellt, sodass die Person, die mit diesem Konto verknüpft ist, alle weiteren Schritte selbständig für das Unternehmen durchführen kann.