Abfallarten
Die Bezeichnung der unterschiedlichsten Abfälle erfolgt in der Abfallverzeichnisverordnung.
Abfälle unterschiedlicher Zusammensetzung und Herkunft werden entsprechenden Abfallarten zugeordnet. Die Abfallverzeichnisverordnung ist sowohl für die Bezeichnung von Abfällen als auch für Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit maßgeblich. Es gibt insgesamt 1.657 Abfallarten. Diese sind im Abfallverzeichnis aufgeführt.
Weiterführende Links
Abfallverzeichnis (edm.gv.at) (→ BMK)
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie