Abfallarten
Die Abfallverzeichnisverordnung beinhaltet eine abschließende Liste aller Abfallarten.
Abfälle unterschiedlicher Zusammensetzung und Herkunft werden entsprechenden Abfallarten zugeordnet. Die Abfallverzeichnisverordnung trifft Vorgaben für die Einstufung von Abfällen, unter anderem nach ihrer Gefährlichkeit. Es gibt insgesamt 1.657 Abfallarten. Diese sind im Anhang 1 der Abfallverzeichnisverordnung (Abfallverzeichnis) aufgeführt.
Weiterführende Links
Abfallverzeichnis (edm.gv.at) (→ BMK)
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie