Abfallbehandlungsanlagen

Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von ortsfesten Behandlungsanlagen müssen grundsätzlich von der Behörde genehmigt werden.

Ebenfalls müssen bestimmte mobile Behandlungsanlagen oder deren wesentliche Änderung von der Behörde genehmigt werden.

Letzte Aktualisierung: 25. Oktober 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft