Vertretung von Menschen mit Behinderungen – Barrierefreiheitsbeauftragte
Seit 1. Jänner 2025 müssen Unternehmen mit mehr als 400 Beschäftigten Barrierefreiheitsbeauftragte ernennen. Dadurch sollen Barrierefreiheitsanforderungen bereits in der Planungsphase stärker berücksichtigt werden, was Zeit und Kosten für nachträgliche Adaptierungen spart.
Bestellung und Rahmenbedingungen
Die Barrierefreiheitsbeauftragten müssen dem Personalstand der Organisation angehören. Für ihre Bestellung gibt es keine Formvorschriften, sie bedarf jedoch der Zustimmung der bestellten Personen. Das Gesetz sieht weder eine Meldepflicht noch Überprüfungen vor.
Für die Tätigkeit als Barrierefreiheitsbeauftragte sowie deren Stellvertretungen muss die Organisation geeignete Personen für eine Funktionsdauer von fünf Jahren bestellen. Wiederbestellungen sind möglich.
Die Tätigkeit wird ehrenamtlich und neben den regulären Berufspflichten, mit Rücksicht auf die zusätzliche Belastung, ausgeübt.
Barrierefreiheitsbeauftragte erhalten die erforderliche Aus-, Weiter- und Fortbildung für ihre Tätigkeit, während ihre Dienstbezüge weitergezahlt werden.
Aufgaben der Barrierefreiheitsbeauftragten
Ihre Aufgabe umfasst die Förderung umfassender Barrierefreiheit innerhalb der Organisation, einschließlich der Umsetzung angemessener Vorkehrungen für Bedienstete und externe Personen. Dazu zählen insbesondere:
- Das Aufzeigen von Missständen und das Einbringen von Änderungsvorschlägen,
- der regelmäßige Austausch mit den jeweiligen Behindertenvertrauenspersonen,
- die Zusammenarbeit mit Personen, die für die Umsetzung der Barrierefreiheit zuständig sind
- im baulichen Bereich,
- im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
- bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen,
- bei der Erstellung von Sicherheits-, Krisen-, und Notfallplänen sowie beim Management in diesen Bereichen,
- beim Veranstaltungsmanagement,
- bei Öffentlichkeits- und Informationsarbeit sowie
- in Vergabeverfahren,
- der ressortübergreifende Austausch mit anderen Barrierefreiheitsbeauftragten,
- die Zusammenarbeit mit Expertinnen/Experten von Behindertenorganisationen.
Barrierefreiheitsbeauftragte sollen an Planungsprozessen aller Maßnahmen teilnehmen, die für die umfassende Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen relevant sind. Dies kann z.B. bei Sitzungen von Arbeitssicherheitsausschüssen der Fall sein.
Weiterführende Links
Ansprechpartner für Fragen zum Thema Barrierefreiheitsbeauftragte: Österreichischer Behindertenrat (→ ÖBR)
Rechtsgrundlagen
§ 22h Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz