Das Abfallende für feuerfeste Abfälle

Allgemeine Informationen

Für feuerfeste Abfälle besteht die Möglichkeit, das Abfallende zu deklarieren (Recycling-Refractories).

Dafür ist ein Beurteilungsnachweis zu erstellen. Das Ende der Abfalleigenschaft ist in Form einer elektronischen Buchung in ein Produktlager zu dokumentieren.

Abfallbesitzerinnen/Abfallbesitzer, die das Abfallende deklarieren, müssen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) jährlich Meldung über die Abnehmerinnen/Abnehmer des abgelaufenen Jahres erstatten.

Auf Verlangen müssen dem BMLUK die Beurteilungsnachweise und Aufzeichnungen vorgelegt werden.

Betroffene Unternehmen

Abfallbesitzerinnen/Abfallbesitzer, die das Ende der Abfalleigenschaft von feuerfesten Abfällen deklarieren wollen

Voraussetzungen

Voraussetzungen für das Abfallende:

  • Die Anforderungen des Anhangs 1 der Verordnung über das Abfallende von feuerfesten Abfällen werden eingehalten.
  • Das Abfallende für feuerfeste Abfälle (Recycling-Refractories) ist an eine bestimmungsgemäße Verwendung geknüpft, d.h. Recycling-Refractories sind nur für die Herstellung von feuerfesten Werkstoffen sowie für die Ausmauerungen von Feuerungsanlagen und Abfallverbrennungsanlagen zu verwenden.

Fristen

Bei einer Weitergabe von Recycling-Refractories muss eine Konformitätserklärung übergeben werden, die bestätigt, dass die Recycling-Refractories die Kriterien des Abfallendes erfüllen.

Für das Abfallende muss ein Beurteilungsnachweis an das BMLUK übermittelt werden.

Eine jährliche Meldung muss dem BMLUK übermittelt werden.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (Abteilung V/3) ( BMLUK)
Anschrift: Stubenring 1, 1010 Wien

Verfahrensablauf

Die Abfallbesitzerin/der Abfallbesitzer erstellt einen Beurteilungsnachweis und übermittelt ihn an die zuständige Stelle. Bei der jährlichen Meldung ist genauso vorzugehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Beurteilungsnachweis
  • Jahresmeldung

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Für die jährliche Abfallendemeldung gibt es noch kein Formular.

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft