Das Abfallende für feuerfeste Abfälle
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für feuerfeste Abfälle besteht die Möglichkeit, das Abfallende zu deklarieren (Recycling-Refractories).
Dafür ist ein Beurteilungsnachweis zu erstellen. Das Ende der Abfalleigenschaft ist in Form einer elektronischen Buchung in ein Produktlager zu dokumentieren.
Abfallbesitzerinnen/Abfallbesitzer, die das Abfallende deklarieren, müssen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) jährlich Meldung über die Abnehmerinnen/Abnehmer des abgelaufenen Jahres erstatten.
Auf Verlangen müssen dem BMLUK die Beurteilungsnachweise und Aufzeichnungen vorgelegt werden.
Betroffene Unternehmen
Abfallbesitzerinnen/Abfallbesitzer, die das Ende der Abfalleigenschaft von feuerfesten Abfällen deklarieren wollen
Voraussetzungen
Voraussetzungen für das Abfallende:
- Die Anforderungen des Anhangs 1 der Verordnung über das Abfallende von feuerfesten Abfällen werden eingehalten.
- Das Abfallende für feuerfeste Abfälle (Recycling-Refractories) ist an eine bestimmungsgemäße Verwendung geknüpft, d.h. Recycling-Refractories sind nur für die Herstellung von feuerfesten Werkstoffen sowie für die Ausmauerungen von Feuerungsanlagen und Abfallverbrennungsanlagen zu verwenden.
Fristen
Bei einer Weitergabe von Recycling-Refractories muss eine Konformitätserklärung übergeben werden, die bestätigt, dass die Recycling-Refractories die Kriterien des Abfallendes erfüllen.
Für das Abfallende muss ein Beurteilungsnachweis an das BMLUK übermittelt werden.
Eine jährliche Meldung muss dem BMLUK übermittelt werden.
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (Abteilung V/3) (→ BMLUK)
Anschrift: Stubenring 1, 1010 Wien
Verfahrensablauf
Die Abfallbesitzerin/der Abfallbesitzer erstellt einen Beurteilungsnachweis und übermittelt ihn an die zuständige Stelle. Bei der jährlichen Meldung ist genauso vorzugehen.
Erforderliche Unterlagen
- Beurteilungsnachweis
- Jahresmeldung
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
Rechtsgrundlagen
Zum Formular
Für die jährliche Abfallendemeldung gibt es noch kein Formular.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft