Beitragserklärung gemäß Burgenländischem Tourismusgesetz
Informationen zum Service
Mit diesem Service können Sie die Beitragserklärung gemäß Burgenländischem Tourismusgesetz online durchführen. Zusätzlich können Sie bereits eingereichte Erklärungen kontrollieren.
Bei der Abgabe der Erklärung wird Ihnen automatisch anhand Ihres Umsatzes (Summe aller Einnahmen aus der beitragspflichtigen Tätigkeit des zweitvorangegangenen Jahres) der Tourismusförderungsbeitrag errechnet. Gleichzeitig können Sie auch Änderungsanträge zu Ihren Stammdaten einbringen.
Weiter Informationen dazu finden sich auf der Website des → Bundeslandes Burgenland.
Zuständige Stellen
Hilfe und Support | |
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Fachliche Zuständigkeit |
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Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion