Parkraumbewirtschaftung Stadt Wien
Informationen zum Service
Die Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten erteilt für Beschäftigte und Betriebe Ausnahmebewilligungen nach § 45 Abs 2 StVO von der höchstzulässigen Abstelldauer in flächendeckend kundgemachten Kurzparkzonen.
Zuständige Stellen
Hilfe und Support | |
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Fachliche Zuständigkeit | → Stadt Wien – USP, dem zumindest ein entsprechendes Verfahrensrecht für dieses Service zugeordnet ist. Nach der Anmeldung zu Mein USP wird das Service unter "Alle Services" angezeigt. Sie haben noch kein Benutzerkonto?Wenn Sie selbst Unternehmerin oder Unternehmer sind, müssen Sie Ihr Unternehmen zunächst für Mein USP registrieren. Im Zuge der Registrierung wird das erste Benutzerkonto mit Administrationsrechten erstellt. Falls Ihr Unternehmen bereits registriert ist, kann die USP-Administratorin oder der USP-Administrator Ihres Unternehmens ein neues Benutzerkonto für Sie anlegen. Sie haben noch keine Berechtigung?Die USP-Administratorin oder der USP-Administrator Ihres Unternehmens kann Ihrem Benutzerkonto passende Verfahrensrechte für dieses Service zuordnen. Nach der Anmeldung zu Mein USP wird das Service unter "Alle Services" angezeigt. |
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