Klassifikationsmitteilung (ÖNACE-Klassifizierung)
Informationen zum Service
Die Statistik Austria ist durch das Bundesstatistikgesetz 2000 (BGBl I Nr. 163/1999, idF BGBl I Nr. 111/2010) dazu verpflichtet, statistische Einheiten (Unternehmen etc.) hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auf Basis der ÖNACE-Klassifikation zu klassifizieren und diese Zuordnung den Einheiten schriftlich und kostenlos mitzuteilen. Dies ist die Aufgabe des Projektes "Klassifikationsmitteilung". Die Versendung der Klassifikations-Mitteilung erfolgt derzeit noch per Post. Das Unternehmen kann seine Antwort auf postalischem Wege, per Fax, Telefon, E-Mail oder elektronisch an Statistik Austria senden. Eine elektronische Rückmeldung kann derzeit auch über das Unternehmensserviceportal oder das Statistik Austria Portal erfolgen.
In der elektronischen Applikation kann das Unternehmen zudem jederzeit seine klassifikatorische Zuordnung einsehen, ausdrucken und auch jederzeit Informationen zu den ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten und seinen Standorten an Statistik Austria übermitteln. Auch für nicht statistische Zwecke ist die klassifikatorische Zuordnung eines Unternehmens immer bedeutender, daher ist die Korrektheit und Aktualität der ÖNACE Zuordnung sowohl für statistische Zwecke als auch für das Unternehmen selbst von großer Bedeutung.
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Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion