e-Rechnung.gv.at

Informationen zum Service

Mit e-Rechnung.gv.at können Sie einfach elektronische Rechnungen an den Bund legen. Dafür müssen Sie nur ein Formular ausfüllen, oder eine elektronische Rechnung hochladen oder ein Webservice Ihrer IT-Anwendung benutzen.

Zuständige Stellen

Hilfe und Support

USP Service Center

Fachliche Zuständigkeit  

Bundesministerium für Finanzen ( BMF

Wie kann das Service genutzt werden?

Um dieses Service nutzen zu können, benötigen Sie entweder ein Benutzerkonto für Mein USP, dem zumindest ein entsprechendes Verfahrensrecht für dieses Service zugeordnet ist, oder das eRechnungskonto von Mein USP. Nach der Anmeldung zu Mein USP wird das Service unter "Alle Services" angezeigt.

Sie haben noch kein Benutzerkonto?

Wenn Sie selbst Unternehmerin oder Unternehmer sind, müssen Sie Ihr Unternehmen zunächst für Mein USP registrieren. Im Zuge der Registrierung wird das erste Benutzerkonto mit Administrationsrechten erstellt.

Falls Ihr Unternehmen bereits registriert ist, kann die USP-Administratorin oder der USP-Administrator Ihres Unternehmens ein neues Benutzerkonto für Sie anlegen.

Sie haben noch keine Berechtigung?

Die USP-Administratorin oder der USP-Administrator Ihres Unternehmens kann Ihrem Benutzerkonto passende Verfahrensrechte für dieses Service zuordnen. Nach der Anmeldung zu Mein USP wird das Service unter "Alle Services" angezeigt.

Sie haben kein Unternehmen und möchten eine eRechnung legen?

Mit dem eRechnungskonto erhalten auch natürliche Person eingeschränkt Zugriff auf Mein USP. Nach der Registrierung und Anmeldung können Sie dieses Service auch ohne Unternehmenszugang nutzen. In diesem Fall müssen (und können) Sie keine Verfahrensrechte vergeben und es ist kein anderes Service außer e-rechnung.gv.at verfügbar.

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion