Energieausweisdatenbank (EADB)

Informationen zum Service

Gemäß dem Gebäude- und Wohnungsregistergesetz (GWR-Gesetz), BGBl. I Nr. 9/2004 idF BGBl. I Nr.1/2013) hat die Bundesanstalt Statistik Österreich bei Bedarf als Dienstleister der Länder und Gemeinden im Gebäude- und Wohnungsregister eine gesonderte Datenbank (Energieausweisdatenbank) für die elektronische Registrierung von Energieausweisen einzurichten. Den Ländern ist es jedoch vorbehalten, ob sie die Registrierungspflicht den Ausweisausstellern in der zentralen Energieausweisdatenbank (EADB) oder in einer Landesdatenbank auferlegen.

Achtung: Energieausweise zu Objekten in Ländern mit Landesdatenbanken können nicht direkt in der zentralen EADB registriert werden. Die Registrierung muss vorweg in der Landesdatenbank vorgenommen werden. Der in der Landesdatenbank eingebrachte Energieausweis wird in Folge von dieser in die EADB übergeleitet.

Wenn Sie bereits im USP registriert sind, überprüfen Sie bitte, ob Ihnen das Service bereits zugewiesen wurde. Wurden Sie noch nicht automatisch für das Service berechtigt, ersuchen wir um ein kurzes E-Mail mit: Firmenname, Name der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers, Adresse und Firmenbuchnummer oder UID an gwr@statistik.gv.at. Wir werden dann die Freischaltung veranlassen und informieren Sie, sobald der Zugriff über das USP möglich ist.

Die Energieausweisdatenbank (EADB) ist im System des Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR) als gesonderte Datenbank eingerichtet. Für die Benutzung der EADB ist es erforderlich, sich sowohl eine Rolle und ein Recht für den Zugriff auf das AGWR als auch eine Rolle und ein Recht für den Zugriff auf die EADB einrichten zu lassen. Das bedeutet, dass immer zwei Anwendungen beim Portalbetreiber beantragt werden müssen.

Zuständige Stellen

Hilfe und Support

USP Service Center

Fachliche Zuständigkeit 

Statistik Austria

Wie kann das Service genutzt werden?

Um dieses Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto für Mein USP, dem zumindest ein entsprechendes Verfahrensrecht für dieses Service zugeordnet ist. Nach der Anmeldung zu Mein USP wird das Service unter "Alle Services" angezeigt.

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Falls Ihr Unternehmen bereits registriert ist, kann die USP-Administratorin oder der USP-Administrator Ihres Unternehmens ein neues Benutzerkonto für Sie anlegen.

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Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion