auf Schiene

Informationen zum Service

Bestimmte Transporte von Abfällen müssen auf der Grundlage der §§ 15 Abs. 9 und 69 Abs. 10 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 ab 1.1.2023 per Bahn erfolgen. Die Plattform bietet zunächst Orientierung, ob ein Transport von Abfall unter die genannte Verpflichtung fällt. Weiters verbindet die Plattform Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Abfragende miteinander und unterstützt die Einholung von Angeboten. Sobald der Transport der Verpflichtung zum Transport auf der Schiene unterliegt, stellt die Plattform binnen zwei Werktagen entweder entsprechende Angebotszusage(n) von Schienenanbietern bereit oder eine Bestätigung darüber, dass keine entsprechenden Kapazitäten bereitgestellt werden können, aus. Als Nachweis gegenüber den Kontrollbehörden darüber, dass keine entsprechenden Kapazitäten bereitgestellt werden können, gilt ausschließlich die Bestätigung durch die digitale Plattform.

Zuständige Stellen

Hilfe und Support

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Wie kann das Service genutzt werden?

Um dieses Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto für Mein USP, dem zumindest ein entsprechendes Verfahrensrecht für dieses Service zugeordnet ist. Nach der Anmeldung zu Mein USP wird das Service unter "Alle Services" angezeigt.

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Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion