Registrierung für alleine Zeichnungsberechtigte

Wenn das Unternehmen, das registriert werden soll, von einer Person alleine vertreten werden darf, ist die Registrierung zu Mein USP besonders einfach. Die zeichnungsberechtigte Person benötigt lediglich eine digitale Signatur (ID Austria Basisfunktion, Vollfunktion oder EU-Login).

Wie erkenne ich, dass ich alleine zeichnungsberechtigt bin?

Die Vertretungsbefugnis ergibt sich entweder aufgrund Ihrer Position im Unternehmen oder auf Basis des Regelungstextes. Sie sind jedenfalls alleine zeichnungsberechtigt, wenn Sie eine der folgenden Positionen haben:

  • Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer
  • Gesellschafterin oder Gesellschafter einer offenen Gesellschaft (OG), sofern keine Ausnahmen oder eine Gesamtvertretung im Firmenbuch eingetragen sind
  • alleinige Gesellschafterin oder alleiniger Gesellschafter einer GmbH oder FlexKap
  • Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG)

In allen anderen Fällen gibt es eine Festlegung über den Gesellschaftsvertrag oder sonstige Regelungen in der Organisation. Typischerweise ist dies im Firmenbuch mit der Phrase "vertritt selbständig" vermerkt. Ist im Regelungstext "vertritt gemeinsam mit" angeführt, so sind Sie nicht alleine zeichnungsberechtigt.

Hinweis

Aktuell kann diese Form der Registrierung nur für Unternehmen mit Sitz in Österreich durchgeführt werden. Wenn Sie ein nicht-österreichisches Unternehmen registrieren möchten, gelten andere Bedingungen.

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