Ein Gründungskonto anlegen
Das Gründungskonto ist der persönliche Zugang für Ihre elektronische Gründung im USP und die Voraussetzung um das Service zu nutzen. In Ihrem Gründungskonto werden alle Eingaben von Formularen und der Fortschritt des Gründungsprozesses gespeichert.
Hinweis
Wenn Sie eine Einpersonen-GmbH oder Einpersonen-FlexKap gründen möchten, benötigen Sie ein Bankkonto, auf dem die Stammeinlage einbezahlt wird. Es wird empfohlen, diesen Schritt vor der Erstellung des Gründungskontos durchzuführen.
Voraussetzungen für ein Gründungskonto
Damit Sie ein Gründungskonto erstellen können, benötigen Sie lediglich die ID Austria. Beachten Sie jedoch, dass unabhängig vom Unternehmensserviceportal Voraussetzungen für die Gründung von Unternehmen in Österreich gelten:
- Eigenberechtigung - Vollendung des 18. Lebensjahres, kein Erwachsenenschutz
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU/EWR oder Schweiz oder Aufenthaltsbewilligung (fremdenrechtlicher Aufenthaltstitel)
- Hauptwohnsitz in Österreich
- Fehlen von Ausschlussgründen laut Gewerbeordnung
- Befähigungsnachweis (nur für reglementierte Gewerbe)
Achtung
Es kann immer nur ein aktives Gründungskonto geben. Wenn Sie mehrere Unternehmen gleichzeitig online gründen möchten, müssen Sie daher auf den Abschluss der Gründung des ersten warten und danach ein neues Gründungskonto erstellen.
Ablauf
- Öffnen Sie die Anmeldeseite der eGründung und melden Sie sich mit Ihrer ID Austria an
- Bestätigen Sie die Informationsseite zur elektronischen Gründung
- Es wird nun geprüft, ob Sie schon ein Gründungskonto haben oder ob Sie bereits Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer sind
- Wenn alle Prüfungen erfolgt sind, wurde Ihr Gründungskonto erstellt und Sie können sich ab sofort regulär damit anmelden
Sonderfall bestehende Einzelunternehmen
Wenn Sie ein aktives Einzelunternehmen führen und ein Gründungskonto anlegen, erhalten Sie eine Zwischenseite bei der Erstellung des Gründungskontos. Diese dient zu Ihrer Information und zeigt Ihre derzeit vorhanden Einzelunternehmen laut Unternehmensregister.
Wenn Sie eine Einpersonen-GmbH oder Einpersonen-FlexKap gründen möchten, können Sie die Zwischenseite einfach überspringen, indem Sie die rechte Schaltfläche auswählen.
Wenn Sie ein weiteres Einzelunternehmen anmelden möchten, beachten Sie bitte:
- Protokollierte (im Firmenbuch eingetragene) Einzelunternehmen können nicht mit der eGründung eröffnet werden. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihr zuständiges Firmenbuchgericht. Dies gilt auch für Einzelunternehmen, die Sie zuvor über die eGründung ohne Eintragung gegründet haben und nun nachträglich eintragen lassen möchten.
- Es kann immer nur ein aktives Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintragung geben. Sie können jedoch weitere Gewerbe dazu anmelden - auch online über das GISA. Weitere Schritte sind in diesem Fall nicht erforderlich.