Anleitung zum Anlegen von Registern
Um ein Register in der RSV Applikation anzulegen, muss die Anbindung an den RSV abgeschlossen sowie alle organisatorischen und legistischen Voraussetzungen erfüllt sein. Es können nur jene Register in der Applikation angelegt werden, die an den RSV angebunden sind jedoch noch nicht freigegeben sind. Unter freigegeben ist zu verstehen, dass das Register für Anfragen von Data Consumer zur Verfügung steht.
Bezeichnung und Beschreibung
Die Bezeichnung eines Registers wird im Zuge des RSV-Anbindungsprojektes eingetragen und kann in der RSV Applikation nicht angepasst werden. Im Dropdown-Feld "Bezeichnung" werden jene Register angezeigt, die der Verwaltungseinheit zugeordnet, bereits an den RSV angebunden und noch nicht in der RSV Applikation registriert sind. Steht lediglich ein Register für die Registrierung zur Verfügung, wird dieses Feld automatisch befüllt und kann nicht angepasst werden.
Die Beschreibung dient dazu, den Data Consumer einen kurzen Überblick über das Register zu geben. Sowohl die Bezeichnung als auch die Beschreibung können nach Freigabe des Registers nicht mehr angepasst werden.
Freigabeeinstellungen
Mit Hilfe der Freigabeeinstellungen kann der Data Provider festlegen, wie mit eingehenden Anfragen auf umgegangen wird. Es kann zwischen drei Varianten gewählt werden, wobei die Auswahl nach Freigabe des Registers angepasst werden kann. Diese Änderung gilt nicht für Anfragen, die vor diesem Zeitpunkt gestellt wurden.
Ansprechpersonen
Es ist zumindest eine technische Ansprechperson für ein Register anzuführen, wobei weitere organisatorische, legistische sowie technische Ansprechpersonen optional angegeben werden können. Die Daten der Ansprechpersonen werden Data Consumer angezeigt und dienen zur Kontaktaufnahme bei Fragen. Die Ansprechpersonen können jederzeit bearbeitet, ergänzt oder entfernt werden.