Weiterbildung
Viele Unternehmen haben es sich zum Ziel gesetzt, mit ihrem Ausbildungsprogramm den Anforderungen am Arbeitsmarkt zu entsprechen und durch Angebote für kontinuierliche Weiterbildung die Effizienz von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern im Berufsleben zu stärken. Es gibt die Möglichkeit für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit (→ oesterreich.gv.at) zu gehen, um sich weiterzubilden. Der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber entstehen hierfür keine Kosten, da Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bei der Karenz kein Entgelt sondern ein Weiterbildungsgeld (→ AMS) erhalten, welches vom AMS ausbezahlt wird.
Während der Bildungskarenz hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber keine Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge zu bezahlen. Die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die sich in Bildungskarenz befinden, müssen von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber abgemeldet werden und erst nach ihrer Rückkehr ins Unternehmen wieder angemeldet werden.
Während einer Bildungsteilzeit hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber jedoch weiterhin die Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge zu leisten. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind vollversichert. Die Beiträge sind aufgrund des monatlichen Entgelts und der Sonderzahlungen vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit zu bezahlen.
Bei der Bildungskarenz bzw. der Bildungsteilzeit besteht ein Motivkündigungsschutz. Wird eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer gekündigt, weil sie/er Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit in Anspruch genommen hat, kann sie/er die Kündigung beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten.
Die Initiative "→ Arbeit & Alter" der Industriellenvereinigung (→ IV) und der Arbeiterkammer Wien (→ AK) bietet über eine virtuelle Unternehmensberatung Informationen für die altersgerechte Reorganisation von Arbeitsprozessen. Das Ziel ist das Sichern der Produktivität älter werdender Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer.
Weiterbildungskosten sind als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die durch berufliche Fortbildung entstanden sind, wie zum Beispiel Kurs- und Seminarkosten, Kosten für Lehrbehelfe und auch Fahr- und Nächtigungskosten (hierfür gilt jedoch eine Obergrenze). Können diese Aufwendungen nachgewiesen werden (mittels Vorlage einer Rechnung), so dürfen sie unselbstständig Erwerbstätige als Werbungskosten bzw. Unternehmerinnen/Unternehmer als Betriebsausgaben absetzen.
Ausnahmen von der steuerlichen Absetzbarkeit
- Allgemeinbildende Maßnahmen (z.B. AHS-Matura)
- Persönliche Ausbildungen (z.B. Persönlichkeitsentwicklung, Führerschein, Esoterik-Kurs)
Weiterführende Links
Um die berufsbezogene Aus- und Weiterbildung auch leistbar zu machen, gibt es Förderungen. Die Fördervoraussetzungen sind bundesweit unterschiedlich.
Informationen zu diesen Förderungen finden sich beispielsweise auf folgenden Seiten:
- Datenbank zur Weiterbildungsförderung – Portal "Kursförderung"
- Österreichische Berufsinfo – Bildungsförderungen
- Bildungsförderung im Burgenland
- Bildungsförderung in Kärnten
- Bildungsförderung in Niederösterreich
- Bildungsförderung in Oberösterreich ("Bildungskonto")
- Bildungsförderung in Salzburg ("Bildungsscheck")
- Bildungsförderung in der Steiermark
- Bildungsförderung in Tirol ("Bildungsgeld")
- Bildungsförderung in Vorarlberg
- Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
- KMU.DIGITAL
- FFG
Informationen zu entsprechenden Aus- und Weiterbildungsangeboten der verschiedenen Anbieter bzw. Institutionen finden sich auf folgenden Seiten:
- Bundesarbeiterkammer (→ AK)
- WIFI Österreich (→ WIFI)
- Arbeitsmarktservice Österreich – Berufsinfo & Weiterbildung (→ AMS)
- Berufsförderungsinstitut (→ BFI)
- Berufsinfo und Bildungsberatung der Wirtschaftskammer Österreich (→ WKO)
- Bundesinstitut für Erwachsenenbildung (→ bifeb)
- Erwachsenenbildung in Österreich (→ eb)
- Knowledgebase Erwachsenenbildung (→ VÖV)
- Erasmus+ Berufsbildung der EU (→ OeAD)
- → Hernstein Institut für Management und Leadership der Wirtschaftskammer Wien
- LuV-Montessori-Daltonschule (→ LuV)
- Ö-Cert Qualitätsrahmen für die Erwachsenenbildung in Österreich (→ ÖCERT)
- Burgenland
- Kärnten
- Niederösterreich
- Oberösterreich
- Salzburg
- Steiermark
- Tirol
- Vorarlberg
- Wien
Weiterführende Links
- Bildungsteilzeitgeld − Anspruchsvoraussetzungen (→ oesterreich.gv.at)
- Online-Ratgeber zum Thema "Weiterbildung" (→ AMS)
- Bundesministerium für Finanzen
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft