Mein Postkorb
"Mein Postkorb" ist der Name für das elektronische Postfach für Unternehmen. Unternehmen können sich dort zur elektronischen Zustellung (eZustellung) registrieren, Einstellungen verwalten sowie eZustellungen von Behörden und – falls gewünscht – Nachrichten aus FinanzOnline, die zur Information an Mein Postkorb weitergeleitet wurden, anzeigen und abholen. Der Einstieg in "Mein Postkorb" ist im angemeldeten Bereich des Unternehmensserviceportals, "Mein USP", möglich.
Geht eine neue Nachricht für Ihr Unternehmen in "Mein Postkorb" ein, werden Sie per E-Mail darüber benachrichtigt. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie stets über neue Zustellungen informiert werden.
Hinweis
Achten Sie stets darauf, dass die in "Mein Postkorb" hinterlegten E-Mail-Adressen aktuell und gültig sind. Sie können jederzeit in "Mein Postkorb" über den Menüpunkt "Einstellungen" geändert, gelöscht oder neu angelegt werden. Eine E-Mail-Adresse muss für Verständigungen immer aktiviert sein.
USP-Teilnehmenden mit Einzelvertretungsbefugnis und Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmern steht nach Anmeldung am USP das elektronische Postfach "Mein Postkorb" in "Mein USP" sofort zur Verfügung.
Sollte "Mein Postkorb" nicht unter "Mein USP" vorhanden sein, kann die USP-Administratorin/der USP-Administrator dieses Service für USP-Teilnehmende freischalten, indem sie/er diesem die Rolle "Postbevollmächtigte"/"Postbevollmächtigter" zuweist. Nach erneutem Login am USP befindet sich "Mein Postkorb" in "Mein USP".
Registrierung zur eZustellung
Um eZustellungen empfangen zu können, ist eine erstmalige Registrierung notwendig. Unternehmen können sich direkt über "Mein Postkorb" im angemeldeten Bereich des USPs für die eZustellung registrieren und werden somit ins Teilnehmerverzeichnis aufgenommen.
Für die Registrierung zur eZustellung ist die Eintragung und Aktivierung zumindest einer E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen in "Mein Postkorb" an die Postbevollmächtigte/den Postbevollmächtigten notwendig. Sie/er wird von "Mein Postkorb" an diese E-Mail-Adresse verständigt, wenn das Unternehmen eine neue Zustellung erhält.
Einzelvertretungsbefugte Personen erhalten die Rolle "Postbevollmächtigte"/"Postbevollmächtigter" automatisch zugewiesen und können direkt nach der Anmeldung im USP "Mein Postkorb" öffnen. Weitere Informationen zur Zuweisung von Rollen und Rechten in der USP-Administration finden sich ebenfalls auf USP.
Automatische Registrierung zur eZustellung
Teilnehmerinnen/Teilnehmer
- von FinanzOnline, die Unternehmen im Sinne des § 3 Z 20 Bundesstatistikgesetz sind und nicht auf die elektronische Zustellung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) verzichtet haben oder
- des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV)
werden laufend automatisch an das Teilnehmerverzeichnis übermittelt.
Alle betroffenen Unternehmen werden mittels eines Schreibens, das in FinanzOnline bzw. in den ERV zugestellt wird, über ihre Registrierung zur eZustellung informiert.
Wenn Ihr Unternehmen automatisch übernommen wurde, stellen Sie bitte eigenständig sicher, dass Sie einen Zugang zum USP für dieses Unternehmen haben und zumindest eine Person die Rolle "Postbevollmächtigte/Postbevollmächtigter" besitzt. Überprüfen Sie auch die hinterlegte E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen und geben Sie gegebenenfalls eine neue ein.
Ab dem Zeitpunkt der automatisierten Übernahme ist Ihr Unternehmen für eZustellungen erreichbar und Bescheide, Dokumente etc. können rechtsgültig zugestellt werden.
Wird eine neue Nachricht in "Mein Postkorb" zugestellt, wird die betroffene Person bzw. das Unternehmen per E-Mail darüber benachrichtigt. Die E-Mail-Adressen, an die diese Benachrichtigung geschickt werden, können in den Einstellungen von "Mein Postkorb" eingesehen und geändert werden.
Verständigung über die Bereithaltung eines abzuholenden behördlichen Dokuments
Der Inhalt der E-Mail-Verständigung enthält Informationen über
- die Absenderin/den Absender der Zustellung,
- die Geschäftszahl (sofern vorhanden),
- die eindeutige ID der Nachricht,
- die Empfängerin/den Empfänger der Zustellung,
- die Zustellqualität (Handelt es sich um eine Zustellung mit Zustellnachweis, kann diese ausschließlich unter Verwendung der ID Austria abgeholt werden. Melden Sie sich dazu bitte mittels ID Austria in "Mein Postkorb" an. Handelt es sich um eine Zustellung ohne Zustellnachweis, kann diese auch mittels FON-/USP-Kennung abgeholt werden)
- Datum und Uhrzeit der ersten bzw. zweiten E-Mail-Benachrichtigung,
- wo die Zustellung abzuholen ist (in "Mein Postkorb" unter oesterreich.gv.at oder unter USP.gv.at),
- das Ende der Abholfrist,
- die elektronische Signatur des Anzeigemoduls ("Mein Postkorb"), um die Ausstellerin/den Aussteller der E-Mail-Verständigung identifizieren zu können.
Im Anschluss an die elektronische Signatur sind weitere Informationen zur Zustellung angeführt, beispielsweise was zu beachten ist im Falle einer Zustellung
- mit Zustellnachweis (Verständigungszeitpunkte, Zustellzeitpunkt, Abholung nur mit ID Austria) oder
- ohne Zustellnachweis (gilt als zugestellt, wenn die Nachricht in "Mein Postkorb" zur Abholung vorhanden ist).
Rechtsgrundlagen
Zustellformularverordnung (ZustFormV)
Nachweislich zugestellte Nachrichten müssen innerhalb von zwei Wochen abgeholt werden und stehen nach Ablauf dieser Abholfrist für weitere acht Wochen zur Verfügung. Nicht-nachweisliche Nachrichten stehen zehn Wochen (70 Tage) zur Abholung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass alle Nachrichten nach Ablauf der gesetzlichen Vorhaltedauer (70 Tage) automatisch und unwiderruflich gelöscht werden. Es wird daher empfohlen, Nachrichten an eine E-Mail-Adresse weiterzuleiten oder auf dem Computer oder Mobilgerät abzuspeichern.
Mit der automatischen Abholung bietet "Mein Postkorb" für Unternehmen die nützliche Funktion, Nachrichten, die im elektronischen Postfach vorhanden sind, über ein Webservice abzuholen, z.B. in die eigenen ERP-Lösungen.
Die/der Postbevollmächtigte des Unternehmens schaltet die automatischen Abholung für das Unternehmen in "Mein Postkorb" grundsätzlich frei. Anschließend kann die USP-Administratorin/der USP-Administrator die für die Nutzung der Webservice notwendigen technischen Informationen und Zertifikate generieren und herunterladen.
Bei Änderungen der/des Postbevollmächtigten ist zu prüfen, ob diese Person als automatische Abholerin/automatischer Abholer eingetragen wurde. Gegebenenfalls ist diese Information zu ändern. Diese Prüfung ist erforderlich, weil bei der automatischen Abholung am Zustellnachweis für nachweislich zugestellte Nachrichten die/der Postbevollmächtigte, die/der die automatische Abholung aktiviert hat, als Abholerin/Abholer eingetragen wird.
Weiterführende Informationen zur Nutzung dieses Webservice befinden sich in den "Mein Postkorb"-Einstellungen zur automatischen Abholung bzw. in der Kurzanleitung "How-To: Einrichten der Automatischen Abholung (PDF, 337 KB)".
Sollten technische Fragen zur Einrichtung der Automatischen Abholung bestehen, wenden Sie sich bitte an das Service Center des USP.
Das Teilnehmerverzeichnis umfasst alle Personen, Unternehmen und Behörden, die Empfänger von eZustellungen sind.
Es kann von zustellenden Behörden und Zustellsystemen abgefragt werden, um festzustellen, ob eine Person oder ein Unternehmen für die eZustellung erreichbar ist. Falls die Person oder das Unternehmen nicht registriert ist oder eine Abwesenheit aktiv ist, kann keine eZustellung vorgenommen werden und behördliche Dokumente werden auf dem herkömmlichen Weg zugestellt.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt