Rechtliche Pflichten für Websites
Das Design ist fertig, der Content ist erstellt und die Seite befüllt – in Kürze geht die Website online. Der Online-Präsenz steht nichts mehr im Wege. Wie sieht es jedoch mit den rechtlichen Aspekten aus?
Informationspflichten für Websites
Website-Betreiberinnen/Website-Betreiber sind verpflichtet, ihre Informationen offenzulegen. Abhängig vom Inhalt der Website unterscheidet das Mediengesetz hinsichtlich des Ausmaßes der Offenlegungspflicht zwischen "kleinen" und "großen" Websites. Die Offenlegungspflichten werden umgangssprachlich auch häufig als Impressum bezeichnet. Je nach Rechtsform des Unternehmens gelten unterschiedliche Impressumsvorschriften für Websites und E-Mails.
Haftung für Links auf fremde Websites
Grundsätzlich ist das Setzen von Links auf fremde Websites zulässig. Es kann aber auch rechtswidrig sein, wenn fremde Inhalte übernommen werden oder das Urheberrecht verletzt wird.
Einsatz von Bildern, Musik und Videos
Es spricht nichts dagegen, die Website mit Bildern, Grafiken, Musiktiteln oder Videos auszustatten. Zu beachten ist jedoch das Urheberrecht. Fremde Inhalte dürfen nur mit Zustimmung der Herstellerin/des Herstellers verwendet werden. Bei selbst gemachten Fotos, auf denen andere Personen wie beispielsweise Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter oder Kundinnen/Kunden zu sehen sind, müssen die betroffenen Personen der Verwendung ausdrücklich zustimmen.
Wer dennoch wegen Nutzung fremder Inhalte auf der Website abgemahnt wird, sollte sich informieren und im Zweifel eine Rechtsberatung einschalten.
Weiterführende Links
- Website und E-Mail: Überblick zu den Informations- und Offenlegungspflichten (→ WKO)
- Impressumsvorschriften für Websites und E-Mails (→ WKO)
- Informationspflichten nach dem Mediengesetz für Websites (→ WKO)
- Haftung für Links auf fremde Websites (→ WKO)
- Abmahnung wegen Nutzung fremder Fotografien auf der Website (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft