Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Grace-Period-Gesetz
Familienunternehmen und KMU werden in der Zeit der Betriebsübergabe unterstützt.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 5. Juni 2024
- Inkrafttreten: überwiegend 1. Dezember 2024
Ziele
- Schaffung von Rechtssicherheit im Bereich der Steuern für Unternehmen bei Übergabe im Familienverband
- Verwaltungsvereinfachung bei Betriebsübergaben im Gewerberecht
- Entbürokratisierung und Kostensenkung im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes
Inhalt
- Begleitende Kontrolle und Antrag auf Prüfung bei Übergabe im Familienverband
- Entfall der Vorlage eines Firmenbuchauszuges
- Erleichterungen betreffend Sicherheitsvertrauenspersonen und Arbeitsschutzausschüsse
Hauptgesichtspunkte
Durch das Grace-Period-Gesetz werden Erleichterungen für Betriebsübergaben geschaffen. Im Bereich des Abgabenrechts wird für Unternehmerinnen/Unternehmer die Möglichkeit geschaffen, während des Übergabeprozesses durch die Abgabenbehörde begleitet zu werden ("Begleitung einer Unternehmensübertragung"). Das Paket dient daher der Schaffung größtmöglicher Rechts- und Planungssicherheit für die übernahmewillige Unternehmerin/den übernahmewilligen Unternehmer im Übertragungsprozess.
Die nicht mehr zeitgemäße Verpflichtung, einen Firmenbuchauszug vorlegen zu müssen, wird durch die ohnedies längst mögliche gewerbebehördliche elektronische Validierung des Firmenbuchstandes ersetzt.
Durch eine Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes besteht die Arbeitgeberverpflichtung zur Mitteilung der Sicherheitsvertrauenspersonen an das Arbeitsinspektorat bei Betriebsübernahme nicht unmittelbar nach Bestellung der Sicherheitsvertrauensperson, sondern kann innerhalb des zweijährigen Zeitraums ab der Betriebsübergabe vorgenommen werden. Weiters muss als Erleichterung bei Betriebsübergaben eine Einberufung des Arbeitsschutzausschusses nach Erfordernis, aber nur mindestens einmal innerhalb des Zweijahreszeitraums erfolgen. Auch die Formerfordernisse, die in Zusammenhang mit dem Vorsitz, der Einladung und dem Protokoll vorgesehen sind, gelten in der zweijährigen Periode nach Betriebsübergabe nicht.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 56/2024 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen