Grenzüberschreitender Kapitalverkehr – Meldung

Die Österreischische Nationalbank (OeNB) ist verpflichtet eine Statistik über die Zahlungsbilanz Österrichs zu erstellen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Den finanzwirtschaftlichen Teil der Zahlungsbilanz bilden (Erhebungsbereiche):

  • Grenzüberschreitende Gesellschafter und Beteiligungen – Transaktionen (Erhebungscode AWBET)
  • Grenzüberschreitende Gesellschafter und Beteiligungen – Bestände (Erhebungscode AWBES)
  • Grenzüberschreitende Forderungen und Verbindlichkeiten (Erhebungscode AWFUV)
  • Grenzüberschreitende Vermögens-übertragungen und liegenschaftsbezogene Transaktionen (Erhebungscode AWVLM)
  • Grenzüberschreitende Finanzderivate (Erhebungscode AWFDE)
  • Wertpapierdepots Inland (AWWPI)
  • Wertpapierdepots Ausland, Eigenverwahrung und Kryptoanlagen (Erhebungscode AWWPA)

Hinweis

Auf der OeNB-Website "Außenwirtschaftsstatistik – Meldeinhalte" findet sich eine detaillierte Aufstellung, welche Erhebungen über welche Meldewege ("Wie ist zu melden?" ( OeNB)") übermittelt werden können.

Direktinvestitionen (DI) sind grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen mit einem Anteil von mindestens 10 Prozent am stimmberechtigten Kapital. Ab diesem Schwellenwert wird ein längerfristiges Engagement des Investierenden am Unternehmen unterstellt, unabhängig davon, ob die Anteile in Aktien gehalten werden oder nicht.

Beteiligungen unter 10 Prozent werden als Portfolioinvestitionen (PI; Anteile in Aktien) bzw. Sonstige Investitionen (SI; Anteile nicht in Aktien) klassifiziert. Diesbezügliche SI fallen ebenso unter den Erhebungsbereich Grenzüberschreitende Gesellschafter und Beteiligungen.

Folgende angeführte Transaktionen sind mittels der Erhebung AWBET bei der OeNB zu melden, falls sie mit einem Gesellschafter bzw. einer Beteiligung stattfinden:

  • Zufuhr von Eigenkapital
  • Abbau von Eigenkapital
  • Erwerb von Anteilen (Mergers and Acquisitions)
  • Verkauf von Anteilen (Mergers and Acquisitions)
  • Gewinnausschüttungen
  • Abbau von Eigenkapital im Zuge der Unternehmensauflösung

Die Meldepflicht entsteht ab einem Transaktionswert von 500.000 Euro Bei Transaktionen, die zu einer Auflösung einer bereits gemeldeten Direktinvestition (Unterschreitung der 10 Prozent-Grenze) oder einer kompletten Desinvestition führen, gibt es keine Meldegrenze.

Zudem führt die OeNB eine Jahresbefragung durch, um von Unternehmen in Österreich sowie deren ausländischen Eigentümerinnen/Eigentümern oder deren Beteiligungen im Ausland Informationen aus dem Jahresabschluss enthalten. Die meldepflichtigen Unternehmen werden von der OeNB angeschrieben (Bescheid-Erhebung AWBES).

Vor Übermittlung der genannten Meldungen müssen die Stammdaten zu den beteiligten Einheiten aktualisiert werden (Applikation MeldeWeb ( OeNB-Website)).

An die OeNB müssen monatlich Bestände (sowohl gegenüber ausländischen Geschäftspartnerinnen/ausländischen Geschäftspartnern als auch gegenüber verbundenen Unternehmen im Ausland) aus

  • Krediten
  • Darlehen
  • Einlagen
  • Bank- und Verrechnungskonten und
  • Handelskrediten

gemeldet werden, wenn Forderungen oder Verpflichtungen einen Schwellenwert von jeweils 10 Millionen Euro übersteigen.

Zinssätze zu solchen meldepflichtigen Forderungen und Verpflichtungen sind – unabhängig von ihrer Höhe – ebenfalls zu melden.

Zu beachten ist, dass, vor Übermittlung der genannten Meldungen, die Stammdaten zu den beteiligten Einheiten aktualisiert werden müssen (Applikation MeldeWeb ( OeNB)).

An die OeNB sind dann Meldungen zu legen, wenn 

  • eine inländische Liegenschaft durch eine Ausländerin/einen Ausländer verkauft oder gekauft wird,
  • eine ausländische Liegenschaft durch eine Inländerin/einen Inländer verkauft oder gekauft wird,
  • grenzüberschreitende Zahlungen aus der Vermietung/Verpachtung von Liegenschaften oder
  • grenzüberschreitende Zahlungen für die Rechte zur Nutzung natürlicher Ressourcen vorliegen.

Ebenfalls meldepflichtig sind grenzüberschreitende Vermögensübertragungen, wie Schenkungen, Erbschaften, die Errichtung von Stiftungen, die Übertragung von Marktanteilen und Kundenstöcken.

Die Meldepflicht ist ab einem Volumen von 100.000 Euro gegeben.

Finanzderivate (FD) sind besondere, außerbilanzmäßige Finanzgeschäfte sowie Kreditderivate. Sie umfassen auch börsengehandelte in- und ausländische Finanzderivate (mit ISIN-Code). An die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) sind dann Geschäfte mit Finanzderivaten zu melden, wenn die saldierten Zahlungseingänge und -ausgänge (regionale Zuordnung) mehr als eine Million Euro im Monat betragen. Die Umsätze müssen monatlich gemeldet werden.

Portfolioinvestitionen (PI) sind Wertpapiergeschäfte (sofern diese keine Beteiligungen über 10 Prozent darstellen, da sie sonst den Direktinvestitionen zuzuordnen sind). Sie werden von den depotführenden Banken in Österreich für ihre Kundinnen/Kunden gemeldet.

An die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) sind Meldungen von Unternehmen dann zu legen, wenn Wertpapiere bzw. korrespondierende Umsätze nicht auf Depot bei einer inländischen Bank gehalten werden (einschließlich Wertpapierdepots in Eigenverwahrung und Kryptoanlagen).

Die Meldepflicht für Unternehmen (Nichtbanken) entsteht ab einem Wertpapierbestand in Auslandsdepots, Eigenverwahrung oder Kryptoanlagen von fünf Millionen Euro. Diese Wertpapierbestände müssen vierteljährlich gemeldet werden.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

ZABIL 1/2022 betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs

Die Meldungen des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs sind in der Meldeverordnung "ZABIL 1/2022 betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs" der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) geregelt.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Nationalbank