Gesellschaftsrecht für Arbeitgeber – Teil 7: Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen

Möglichkeiten bei der Zahlungsunfähigkeit

Frau kalkuliert auf dem Taschenrechner

Unternehmen stehen immer wieder vor wirtschaftlichen Herausforderungen. Im Jahr 2024 waren 6.545 Unternehmen von einer Insolvenz betroffen. Unter Insolvenz versteht man die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens. Doch nicht jede Insolvenz bedeutet zwingend das Ende, sie bietet auch eine Möglichkeit des wirtschaftlichen Neustarts. Betriebsauflösungen sollen dadurch vermeiden werden.

Das Insolvenzverfahren in Kürze

Gerät ein Unternehmen in die Insolvenz, muss es innerhalb von 60 Tagen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Es muss außerdem über genügend finanzielle Mittel verfügen, um die Anfangskosten des Insolvenzverfahrens zu decken. 

Je nach wirtschaftlicher Lage des verschuldeten Unternehmens gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein Insolvenzverfahren durchzuführen.

Das Sanierungsverfahren

Bei einem Sanierungsverfahren wird ein Teil der Schulden (Quote) nach Einigung mit den Gläubigerinnen/Gläubigern und der Schuldnerin/dem Schuldner beglichen. Die Schuldnerin/der Schuldner wird von sämtlichen Verbindlichkeiten befreit, sofern diese nicht besichert sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schuldnerin/der Schuldner das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung durchführen. Andernfalls übernimmt eine Sanierungsverwaltern/einen Sanierungsverwalter die Verwaltung und führt das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung durch.

Das Konkursverfahren

Ein Konkursverfahren wird eröffnet, wenn keine Einigung erzielt wird oder die Schuldnerin/der Schuldner nicht mindestens 20 Prozent der Schulden begleichen kann. In diesem Fall wird das Vermögen verwertet, und die verbleibenden Verbindlichkeiten bleiben in voller Höhe bestehen.

Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion