Abgasplakette für Lkw
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Zur Verbesserung der Luftqualität gelten in einigen Bundesländern Fahrverbote wegen Feinstaub
- für Lkw und Sattelzugfahrzeuge verschiedener Abgasklassen (meist Abgasklasse "Euro 2" und schlechter)
- und zum Teil unabhängig vom Gewicht.
Bestimmte Fahrzeugklassen (Schwerfahrzeuge) sind aufgrund ihrer Einstufung in eine Abgasklasse von einem Fahrverbot nicht betroffen. Bundesländerregelungen können jedoch vorsehen, dass diese trotzdem nur mit einer entsprechenden Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette (Abgasplakette) in einem Sanierungsgebiet (Fahrverbotsbereich) fahren dürfen. Die Abgasplakette muss von einer ermächtigten Begutachtungsstelle am Fahrzeug angebracht werden.
Aktuell besteht eine Abgasplakettenpflicht für Sanierungsgebiete folgender Bundesländer:
- Burgenland
- Wien
- Niederösterreich
- Steiermark
- Oberösterreich
- Tirol
Befristete Ausnahmebewilligungen für Fahrten durch das Sanierungsgebiet können bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. bei der MA 46 (→ Stadt Wien) beantragt werden.
Wer trotz Abgasplakettenpflicht innerhalb eines Fahrverbotsbereichs ohne oder mit falscher Plakette fährt, verstößt gegen das jeweilige Fahrverbot. Es droht eine Verwaltungsstrafe.
Betroffene Unternehmen
Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughalter (häufig Transportunternehmen)
Voraussetzungen
Weitere Informationen zu den Lkw-Fahrverboten wegen Feinstaub finden sich auf USP.gv.at. Welche Plakette ein bestimmtes Fahrzeug erhalten sollte, erfährt man – rechtsunverbindlich – über eine Applikation des AKKP-Portals (→ AKKP).
Detaillierte Informationen zu den Fahrzeugen (→ ÖAMTC), die in den verschiedenen Bundesländern von den Fahrverboten bzw. der Abgasplakettenpflicht betroffen sind, finden sich auch auf der Website des ÖAMTC.
Fristen
Es gibt keine besonderen Fristen zu beachten.
Zuständige Stelle
Eine vom jeweiligen Landeshauptmann ermächtigte Begutachtungsstelle, z.B.
- Vereine wie Autofahrerclubs (z.B. → ARBÖ, → ÖAMTC)
- Gewerbebetriebe (z.B. Kfz-Werkstätten)
- Ziviltechnikerinnen/Ziviltechniker
- Technische Büros – Ingenieurbüros
Listen von Begutachtungsstellen (→ AKKP), die die Abgasplakette verkaufen, finden sich im AKKP-Portal.
Verfahrensablauf
Informationen dazu gibt die jeweilige Begutachtungsstelle bzw. finden sich im → AKKP-Portal. In der Regelt läuft das Verfahren folgendermaßen ab:
- Die Fahrzeug-Halterin/der Fahrzeug-Halter übermittelt Kopien bzw. Scan der jeweiligen Lkw-Zulassungsscheine und eventuell weitere Unterlagen per Post oder je nach Begutachtungsstelle auch per E-Mail.
- Die Fahrzeug-Halterin/der Fahrzeug-Halter vermerkt am Zulassungsschein oder in einer Liste, ob das jeweilige Fahrzeug über einen Partikelfilter verfügt.
- In der Regel stellt die Begutachtungsstelle eine "Offene Rechnung" aus, die per Vorauszahlung zu begleichen ist.
- Die Begutachtungsstelle versieht eine Plakette mit den individuellen Lochungen für das Kfz (letzte sechs Stellen der Fahrzeugidentifikationsnummer, Fahrzeugklasse und Antriebsart). Die Farbe der Plakette richtet sich nach der Abgasklasse.
- Die fertig gestellte Plakette für Lkw über 3,5 Tonnen kann abgeholt werden. Alternativ können Begutachtungsstellen (oft gegen eine Zustellungsgebühr) die Plakette auch postalisch versenden. Die Plakette darf von der Kfz-Halterin/vom Kfz-Halter selbst angebracht werden.
- Die Plakette für Lkw unter 3,5 Tonnen muss von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter der Ausgabestelle direkt am Fahrzeug angebracht werden.
- Die Begutachtungsstelle muss eine schriftliche und unterschriebene Bestätigung für die Kfz-Halterin/den Kfz-Halter ausstellen.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsschein
Zusätzlich könnten noch folgende Genehmigungsdokumente (in Kopie) bzw. Informationen erforderlich sein:
- Typenschein
- Einzelgenehmigung
- Genehmigungsnachweis
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank
- CEMT-Nachweis
- Feststellung der Abgasklasse durch Übereinstimmungsbescheinigung COC (Certificates of Conformity)
- Datum der erstmaligen Zulassung (mithilfe des AKKP-Portals)
Kosten
Die Abgasplakette kostet einmalig 2,50 Euro. Dazu kommen noch die Kosten für die Einstufung in die jeweilige Abgasklasse und das Anbringen an der Windschutzscheibe durch die Werkstatt.
Information dazu gibt die jeweilige Begutachtungsstelle.
Zusätzliche Informationen
Es wird empfohlen, die Plakette im Zuge der § 57a-Begutachtung (Pickerl) (→ oesterreich.gv.at) anbringen zu lassen.
Ausländische Plaketten sind in Österreich ungültig.
Onlineratgeber und -rechner
Weiterführende Links
- Abgasklassen-Kennzeichnung Informationsportal (→ AKKP)
- Sanierungsgebiete (→ AKKP)
- Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung (AbgKlassV) (→ BMK)
- IG-Luft: Abgasplaketten-Verordnung - Fahrverbote für LKW (→ ÖAMTC)
- Lkw-Fahrverbote in Österreich: Aktuelle Infos (→ WKO)
Rechtsgrundlagen
Sanierungsgebiete und Fahrverbote in den Bundesländern
- IG-L-Maßnahmenkatalog 2005 (Wien)
- NÖ Sanierungsgebiets- und Maßnahmenverordnung Feinstaub
- Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der ein emissionsabhängiges Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge für eine Teilstrecke der A1 West Autobahn angeordnet wird
- Stmk. Luftreinhalteverordnung 2011
- IG L Maßnahmenkatalog 2016 (Burgenland)
- Sektorales Fahrverbot-Verordnung (Tirol)
Zum Formular
- Antrag zur Ausstellung einer Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette mit USP-Registrierung (→ BKA):
Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, Formulare und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Ratgeber zur USP-Registrierung. - Antrag zur Ausstellung einer Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette ohne USP-Registrierung (→ BMK)
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.
Weitere Servicestellen
Rechtsberatung von → ÖAMTC und → ARBÖ
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie