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Zessionar

Zessionarin/Zessionar wird eine neue Gläubigerin/ein neuer Gläubiger genannt, an die/den eine alte Gläubigerin/ein alter Gläubiger eine Forderung mit allen Rechten und Pflichten abgetreten hat.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2020

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion