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Versammlung
Eine Versammlung ist eine bestimmte Art von Zusammenkunft mehrerer Menschen (z.B. Kundgebung, Demonstration). Davon abzugrenzen sind Zusammenkünfte in Form einer Veranstaltung (z.B. öffentliche Belustigungen, Umzüge, Feste und Tanzunterhaltungen).
Laut Versammlungsgesetz müssen Versammlungen schriftlich angezeigt werden. Die Anzeige muss spätestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt der beabsichtigten Versammlung bei der Behörde einlangen.
Hinweis
Zuständig für die Versammlungsanzeige ist die Landespolizeidirektionbzw. die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat).
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion