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Verpflichtungserklärung

Mit einer Verpflichtungserklärung bestätigt eine Person bei Beantragung eines Visums, besondere Pflichten gegenüber der Antragstellerin/dem Antragsteller zu übernehmen. Verpflichtungserklärungen können ausschließlich elektronisch abgegeben werden.

Beispiel

Jemand erklärt, für alle Kosten aufzukommen, die durch den zeitlich begrenzten Aufenthalt einer/eines Fremden in Österreich entstehen.

Ausführliche Informationen zum Thema "Elektronische Verpflichtungserklärung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion