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Verlustanzeige

Grundsätzlich sind Verlustanzeigen im Fundamt der Gemeinde bzw. des Magistrats zu erstatten, wenn es sich um verlorene oder vergessene Gegenstände handelt (z.B. Schlüssel, Handy, Geldbörse, Typenschein).

Hinweis

Bei der Polizei können Verlustanzeigen für folgende Gegenstände gemacht werden:

  • Führerschein
  • Kennzeichentafeln
  • Schieß- und Sprengmittel

Ausführliche Informationen zum Thema "Verlustanzeige" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 10. Januar 2020

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion