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Urlaubsjahr
In der Regel ist das Arbeitsjahr das Urlaubsjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht aber die Möglichkeit, durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung einen anderen Jahreszeitraum (etwa das Kalenderjahr) als Urlaubsjahr zu vereinbaren.
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion