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Staatenlos
Als staatenlos gilt, wer unter nationalen Gesetzen keine Staatsbürgerschaft eines Staates besitzt.
Der Begriff der Staatenlosigkeit ist im Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen von 1954 definiert: Demnach gilt eine Person als staatenlos, wenn sie kein Staat aufgrund seines Rechtes als Staatsangehörigen ansieht.
Letzte Aktualisierung: 16. Januar 2020
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion