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Rechtsgeschäftsgebühr

Sinnverwandter Begriff: Vergebührung

Rechtsgeschäfte sind grundsätzlich gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird und sie im Gebührengesetz ausdrücklich erwähnt sind. Die zu entrichtende Gebühr wird Rechtsgeschäftsgebühr genannt.

Beispiel

Letzte Aktualisierung: 16. Januar 2020

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion