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Rechtsgeschäftsgebühr
Sinnverwandter Begriff: Vergebührung
Rechtsgeschäfte sind grundsätzlich gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird und sie im Gebührengesetz ausdrücklich erwähnt sind. Die zu entrichtende Gebühr wird Rechtsgeschäftsgebühr genannt.
Beispiel
- Vergebührung eines Mietvertrages
- Vergebührung eines Kreditabschlussvertrages
- Vergebührung eines außergerichtlichen Vergleichs
Letzte Aktualisierung: 16. Januar 2020
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion