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Privatautonomie

Sinnverwandter Begriff: Vertragsfreiheit

Privatautonomie bedeutet die Möglichkeit von Personen, ihre rechtlichen Beziehungen zu anderen nach eigenem Willen frei zu gestalten.

Das Gegenteil der Privatautonomie ist der Kontrahierungszwang (der Zwang zum Vertragsabschluss), der für bestimmte Bereiche gesetzlich geregelt ist.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion