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Plädoyer

Ein Plädoyer besteht aus der Zusammenfassung des Prozesses und den Schlussanträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung; es dient dazu, den Sachverhalt, der im Hauptverfahren ermittelt wurde, darzustellen, rechtlich zu bewerten und daraus einen Antrag auf Verurteilung oder Freispruch abzuleiten.

Ausführliche Informationen zum Thema "Schlussvorträge (Plädoyers)" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 16. Januar 2020

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion