Begriffe mit N

Buchstabennavigation

Namenssparbuch

Bei Spareinlagen ab 15.000 Euro ist die Eröffnung eines Namenssparbuches verpflichtend. Für geringere Beträge kann ein Namenssparbuch eröffnet werden, muss aber nicht. Behebungen können nur von der legitimierten Sparbuchinhaberin/vom legitimierten Sparbuchinhaber gegen Unterschrift getätigt werden.

Die Bezeichnung eines Namenssparbuches kann auf den Namen der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers, auf eine Bezeichnung oder auf eine Nummer lauten.

Letzte Aktualisierung: 17. Januar 2020

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion