Begriffe mit L
Buchstabennavigation
Lokalaugenschein
Unter Lokalaugenschein versteht man die Besichtigung einer Örtlichkeit oder eines Augenscheingegenstandes an Ort und Stelle im Zuge einer behördlichen Beweisaufnahme.
Letzte Aktualisierung: 17. Januar 2020
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion